Geschrieben von Sille74 am 30.04.2020, 20:29 Uhr |
Danke für eure Antworten!
Hi emka!
Ohne die Unterlagen zu kennen, kann ich dazu leided nicht viel sagen. Da waren vermutlich tatsächlich die individuellen Umstände maßgeblich. Wahrscheinlich hat der Arbeitsagentur der Grund für den Aufhebunvsvertrag "eingeleuchtet" und sie hat Deinem Mann die "Chance gegeben", sich ohne gant großen finanziellen Druck um eine neje Stelle zu kümmern, was ja sozusagen aufgegangen ist. Ob das jetzt eine wiekliche Einzelfallentscheidung war oder ob die internen Richtlinien der Arbeitsagentur das so vorsehen für einen solchen Fall, kann ich nicht sagen. Kedenfalls sind die Arbeitsagentur spätestens im Widerspruchsverfahfen oft "kulant", wenn der Aufhebungsvertrag gute Gründe hat (erst recht wenn er einer betriebsbedingten Kündigung zuvorkommt), eine Freistellungszeit da ist und man Pläne für die Zeit danach hat.
LG,
Sille
- Ausnahme der Sperrfrist ALG1 - Anuschka1978 28.04.20, 20:03
- Re: Ausnahme der Sperrfrist ALG1 - Sille74 28.04.20, 23:31
- Re: Ausnahme der Sperrfrist ALG1 - Anuschka1978 29.04.20, 10:00
- Re: Ausnahme der Sperrfrist ALG1 - emka 29.04.20, 10:54
- Danke für eure Antworten! - Anuschka1978 29.04.20, 19:36
- Re: Danke für eure Antworten! - Sille74 29.04.20, 21:49
- Re: Danke für eure Antworten! - emka 30.04.20, 11:00
- Re: Danke für eure Antworten! - Sille74 30.04.20, 20:29
- Re: Danke für eure Antworten! - emka 30.04.20, 11:00
- Re: Danke für eure Antworten! - Sille74 29.04.20, 21:49
- Re: Ausnahme der Sperrfrist ALG1 - Sille74 28.04.20, 23:31
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