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Geschrieben von TigerTaps am 25.02.2012, 20:30 Uhr

Balkonkästen

Hallo.

Meine Schwiegermutter soll nach 40 Jahren erstamalig in der Mietswohnung ein Verbot für Balkonkästen bekommen.

Hintergrund: der Vermieter lässt alle Balkone sämtlicher Häuser streichen, und möchte nicht, dass von außen Kästen drankommen, aus Angst, es könnte Blumenwasser (bzw. Erde) außen entlangtropfen.

Meine Schwiegermutter hat schon angeboten, die gleiche Farbe zu kaufen und auf den Balkon aufzupassen, also selbst zu streichen, falls mal was schmuddelig sein sollte (sie war übrigens immer einer der wenigen, die sowieso immer selbst gestrichen haben. Nur weil einige das nicht auf die Reihe kriegen, greift der Vermieter nun zu dieser Maßnahme).

Nun meine Frage : kann es ihr wirklich verboten werden, Blumen an den Balkon zu machen? Natürlich von außen, von innen wäre schwachsinnig, weil der Balkon eh klein ist (das dürfte sie aber).

Weiß das jemand???
Danke!

 
5 Antworten:

Re: Balkonkästen

Antwort von Christine70 am 25.02.2012, 21:11 Uhr

natürlich kann er das verbieten und er wird seine gründe haben.
ich würde mich auch ärgern, wenn die teuere fassade durch blumenkästen verunreinigt werden würde.
und wenn er das deiner schwiegermutter erlaubt, muß er es auch anderen erlauben und wie du schon sagst, auch denjenigen, die es nicht auf die reihe kriegen.

außerdem ist das problem ja nicht nur das gießen, es regnet auch hin und wieder und dann laufen die kästen über und die erde läuft dann die wand entlang.

hier ist es auch schon bei manchen häusern verboten

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Re: Balkonkästen

Antwort von HellsinkiLove am 25.02.2012, 22:05 Uhr

das aussen anbringen von balkonkästen ist teilweise sogar verboten worden weil die absturzgefahr besteht und leute drunter eines auf den deetz kriegen können...

bei uns hier wurde dem vorgesorgt und die halterung dafür ist nach innen (hat auch den vorteil das man gut rankommt und sein eigener balkon innen schön aussieht).

also einfach nach innen verlagern..müssen ja keine riese kübel sein

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Re: Balkonkästen

Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 25.02.2012, 22:29 Uhr

Ja, hier gelten solche Verbote auch! U.a. auch wegen absturz gefahr. Und glaub mir das ist in unserer alten Wohnung der Fall gewesen, als es so gestürmt hat. Da ist so ein Kasten geflogen und hat eine Fußgängerin verletzt! (wie das ausgegangen ist weiß ich aber nicht)

Von innen ist es hingegen auch erlaubt!!!

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Re: Balkonkästen

Antwort von fiammetta am 26.02.2012, 13:32 Uhr

Hi,

kurz: Das Balkoninnere gehört zum angemieteten Wohnraum und darf damit nach Belieben und Statik des Balkons genutzt werden. Das Äußere gehört NICHT dazu und kann damit reglementiert werden.

LG

Fiammetta

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Danke

Antwort von TigerTaps am 26.02.2012, 15:39 Uhr

Okay, dann werde ich ihr das so mitteilen, dass sie da wohl keine Handhabe hat.

Nach innen klappt leider nicht, sie hatte immer Hängeranien und war damit in der ganzen Straße bekannt wegen der Pracht - nach innen hat sie dafür leider nicht den Platz.

Sie wohnt unten und nach hinten raus, hinten läuft niemand, da ist Rasen und unter ihrer Blumenpracht eine Bank (ihre), auf der nur sie sitzt. Sie überlegt schon, ein Gestell anfertigen zu lassen, damit die Kästen nicht an die Balkonwand kommen. Mal sehen, was der Vermieter dazu sagt.

Schönen Tag noch!

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