Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von tonib am 15.04.2021, 10:16 Uhr

BVerfG: Berliner Mietendeckel...

ist verfassungswidrig - wer hätte das gedacht.

Danke, RRG, jetzt sind wirklich ALLE verunsichert: die Investoren sind weg und die Mieter müssen nachzahlen.

 
32 Antworten:

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von Ichx4 am 15.04.2021, 11:14 Uhr

Ick freu ma.
.... und hoffe, die Investoren legen jetzt wieder los.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von Holzkohle am 15.04.2021, 11:18 Uhr

hier bei uns in der Firma auch gerade n Riesenthema, da wir in der Immobilienbranche arbeiten und es uns und unsere Arbeit betrifft. Auch rückwirkend.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von IchiNiSan am 15.04.2021, 11:23 Uhr

„Und die Mieter müssen nachzahlen“

ausgerechnet der Gott Sei bei uns der Immobilienhaie, die Vonovia, hat gerade bekannt gegeben, dass sie ihren Mietern die Nachzahlung erlässt

Ansonsten nach dem ParitätsG ein weiterer Beleg dafür, dass es RRG nicht so mit der Verfassung hat...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von Berlin! am 15.04.2021, 12:56 Uhr

Verfassungswidirg ist ein großes Wort. Im wesentlichen ging es um die Regelungskompetenz, die in dem Fall eben nicht Berlin hatte.

Es war leider zu erwarten, keine große Überraschung für mich. wenn auch schade. Ich hoffe, der Bund steuert irgendwann nach, wenn ich es auch nicht glaube, solange die CDU mitredet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von kirshinka am 15.04.2021, 13:29 Uhr

Der mietendeckel hat dazu geführt, dass mehr verkauft und weniger vermietet wurde - und verkauft wurde dann an irgendwelche nordeuropäischen Hedgefonds.
Also hat’s genau mal wieder den Falschen genutzt....

Und die Genossenschaften haben gelitten

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von kirshinka am 15.04.2021, 13:31 Uhr

Der Deckel war nur für Bestandsmieter gut.

Umziehen ist mit Deckel unmöglich geworden. 100te Bewerber pro Wohnung - wer wird da dann wohl genommen.

Gut gemeint aber leider schlecht gemacht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von Tonic2108 am 15.04.2021, 14:01 Uhr

Die stellen halt gerne ihre linke Ideologie über das geltende Recht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von SassiStern am 15.04.2021, 14:16 Uhr

Man muss sich doch nur umschauen wo Linke regieren. Venezuela, Ecuador, Nordkorea usw. stehen wirtschaftlich alle kurz vor dem Ruin. Wobei Ecuador sich durch Neuwahl nun retten konnte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von tonib am 15.04.2021, 14:40 Uhr

Und wer hat tatsächlich davon profitiert? Der Bestandsmieter im topsanierten Altbau in bester Lage - denn der hätte tatsächlich mehr zahlen müssen nach seinem Mietvertrag.

Finde ich jetzt noch nicht mal gut gemeint, sondern nur so getan als ob.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von tonib am 15.04.2021, 14:43 Uhr

Wie würdest Du es denn nennen?

Ich kann mich allerdings gut daran erinnern, dass Du das hier im Forum bestritten hattest, insofern hätte ich jetzt gerade von Dir ein "Aus allen Wolken Fallen" erwartet und nicht ein nonchalantes "Keine Überraschung".

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sassi

Antwort von Miamo am 15.04.2021, 15:17 Uhr



Hast du dir mal das Wahlprogramm der Grünen verinnerlicht?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von IchiNiSan am 15.04.2021, 15:33 Uhr

Ich verstehe jetzt die Differenzierung zwischen „lag ja nur an der mangelnden Zuständigkeit“ und „ist inhaltlich verfassungswidrig“ nicht. Verfassungswidrig ist verfassungswidrig. Um dich zu zitieren: lernt man im 1. Semester

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von Berlin! am 15.04.2021, 17:30 Uhr

Dann erinnerst Du Dich falsch.

Wie gesagt: inhaltlich halte ich das Gesetz für gut und richtig. Allerdings eben unter Verletzung der Regelungskompetenzen. Kann man auch anders bewerten, das BVerfG hat aber das letzte Wort.

Wie gesagt: inhaltlich fand ich das Gesetz gut und richtig. Würde ich so machen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von Berlin! am 15.04.2021, 17:32 Uhr

Na dann....freu Dich doch, dass Du es besser weißt.

ich habe weder die Zeit, noch die Buntstifte, um dir das zu erklären.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ein guter und deutlicher Anfang

Antwort von Benedikte am 15.04.2021, 18:06 Uhr

war das Normenkontrollverfahren- Mietendeckel ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig.

Allerdings hat Kevin Kühnert ja seine Analyse bereits fertig und richtig gesehen, dass das Problem darin liegt, dass das Bundesland Berlin alleine tätig war und deshalb kein Raum im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung mehr ist weil der Bund das geregelt hat was Berlin will. Ziel also, die Mietendeckelregelung im Bund einzuführen. Dann wäre es möglich-grundsätzlich.

Die übrigen Schmankerln- wie rückwirkende Gesetze, war zumindest früher mal Todsünde, da hieß es immer, Gesetze müssen dem Bürger klarmachen, was er darf und was nicht und das ist eben bei rückwirkenden Gesetzen schwer, oder schwere Eingriffe ins Eigentum und Vertragsfreiheit, die sind ja noch gar nicht behandelt worden. Dazu gibt es ja weitere Verfahren.

Jedenfalls wird es jetzt spannend. Die Grünen haben ja irgendwo entschieden, dass sie weg vom EFH mit Garten wollen und genehmigen in einem Teil Hamburgs keine EFH mehr. Damit haben sie deutschlandweit unglaublich Furore gemacht, denn in den Flächenstaaten sind die Deutschen ganz scharf aufs EGH, möglichst freistehend, mit Garten. Gerade nach Corona. Überhaupt auf Eigentum. Schaffe, schaffe, Häusle bauen. Die müssen jetzt vor der BT Wahl echt Farbe bekennen zu dem Thema. Unangenehm-denn damit vergraulen sie viele.

Ergebnisse des Mietendeckels bislang- Unsicherheit allüberall, selbst Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften waren unzufrieden und haben Neubauvorhaben gecancelt, Sanierungen wurden zurückgestellt, ETW wurden verkauft statt vermietet. Vermietungen wurden mit zwei Preisen gemacht, sog. Schattenmieten, Drama für die, die auf den Deckel gesetzt haben und jetzt teils deutlich mehr zahlen. Gute Nachricht für Eigentümer-nirgendwo sind Immobilien do stark im Wert gestiegen wie in Berlin. Aber ganz ehrlich mal- wenn eine Landesregierung ausdrücklich sagt, sie will nicht, dass jemand mit Vermieten gewinne macht, das hört sich doll an- nur dann steigen alle Privaten aus. Die machen das nur, um Gewinne, meist bescheidene, zu machen. Und da die liebe Regierung selber nicht ausreichend baut, die privaten verscheucht-da ist doch klar, dass sich die Wohnungsnot vergrößert.

jetzt mal schauen, wie es weiter geht.......AUFREGEND

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

hattest Du nicht mal gesagt, Du seiest Juristin?

Antwort von Benedikte am 15.04.2021, 18:10 Uhr

Studium und Referendariat liegen bei mir Ewigkeiten zurück- aber rückwirkende Gesetze, wie hier, massive Eingriffe in die Vertragsfreiheit, wie hier, wo sich der Senat zwischen Mieter und Vermieter drängt- waren das bei Dir im Studium keine Todsünden? Weil Du schreibst, Du findest das Gesetz inhaltlich gut.

Universität in Ho Chi Minh Stadt? Nordkora?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ein guter und deutlicher Anfang

Antwort von tonib am 15.04.2021, 18:20 Uhr

Es lässt sich auch nicht alles einfach rückgängig machen. Mein Mann hat zB einem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt: der Sohn fand einfach nichts, weil es praktisch überhaupt keine Mietwohnungen mehr am Markt gibt, und wenn beide nur ein Ei und einen Apfel zahlen, muss das nicht der Juwelier sein, das kann auch der Sohn...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Du erwartest vermutlich gar keine Antwort auf Dein Geschwurbel

Antwort von Berlin! am 15.04.2021, 19:32 Uhr

.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Du erwartest vermutlich gar keine Antwort auf Dein Geschwurbel

Antwort von Benedikte am 15.04.2021, 19:50 Uhr

Nein, von Dir erwarte ich keine sinnvollen Antworten. Du schreibst ja selber, dass Du Buntstifte dazu brauchst . Aber ehrlich- wo bist Du taetig als Juristin? Bausenat Berlin?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von pauline-maus am 15.04.2021, 21:57 Uhr

Jaja diese Träumerei von einer Welt in der alle gleich sind und alles teilen ist eben sehr utopisch ...
Aber der Versuch zählt grins

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: hattest Du nicht mal gesagt, Du seiest Juristin?

Antwort von Tai am 15.04.2021, 22:31 Uhr

Ich bin immer wieder baff über die Rechtssicherheit von Berlin!, ihre hier dargestellte Kenntnis sämtlicher Rechtsgebiete, Gesetze und Entscheidungen, und bin mir nicht klar, ob sie nun Volljuristin mit zwei Prädikatsexamen ist oder ein paar Semester Jura studiert hat, ob sie als Notariats- oder Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitet oder ob sie einfach viele viele Gerichtsshows am Nachmittag konsumiert hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von Feuerschweifin am 15.04.2021, 23:23 Uhr

Ich bin froh, dass das klargestellt wurde. Gut gemeint ist halt nicht gut gemacht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: hattest Du nicht mal gesagt, Du seiest Juristin?

Antwort von Benedikte am 15.04.2021, 23:23 Uhr

Tai,
das habe ich mich auch bereits gefragt.

An die Juristin-also Volljuristin mit Examina-glaube ich nicht. Nicht mehr. Zu oft bei banalen Dingen daneben gehauen, ist mir öfter aufgefallen. Hier auch wieder- zu schreiben, dass sich die heutige Gerichtsentscheidung nur auf die Gesetzgebungskompetenz gestützt hat und nichts inhaltliches gesagt hat- das ist doch völlig klar. Eben weil es nur um die Normenkontrollklage ging. Aber da schien sie echt zu erwarten, dass auch die ganzen anderen Dinge behandelt werden sollten und hat dem Fehlen Bedeutung beigemessen.

Echte Juristen sind außerdem Schisser- je besser, desto schissiger, mein Eindruck. Ich bin Volljuristin, sehr mittelprächtige, das ganze sehr lange her und nun seit 30 Jahren im Bereich, Presse, Öffentlichkeitsarbeit, eventmanagement und Kultur. Also nicht mehr im Geschäft, mir sind halt lediglich noch Grundlagen vertraut. Echte Juristen murmeln immer "Es kommt darauf an", einerseits, andererseits, die wägen, ermitteln- man hört alles, nur nix klares. Da ist sie ja völlig anders-immer vorne dabei, immer scharfes Urteil-wie Du schreibst

Dann sind die meisten Beiträge sehr oberflächlich und man fragt sich immer, als was sie denn genau arbeitet, heute ist ja jeder irgendwie spezialisiert. Da ist nichts rauszukriegen. Dann aber betont sie immer ihre Tätigkeit in der Elternpflegschaft. Ehrenamt finde ich sehr lobenswert- aber wenn ich meine jüngeren Kolleginnen anschaue, die meisten sind mit Kindern, Familie, Arbeit so völlig platt- da lässt man sich im Notfall noch als zweiten für die Elternpflegschaft aufstellen- aber ein umfassendes Ehrenamt......

Jedenfalls, man kann nur raten und rätseln und im Internet kann ja jeder behaupten was er will. Aber Juristin zweifle ich auch mehr und mehr an.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von Petra28 am 16.04.2021, 0:28 Uhr

Steht China auch vor dem Ruin?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Benedikte - da bin ich bei Dir

Antwort von Caot am 16.04.2021, 8:34 Uhr

Ich bin natürlich nicht statistisch relevant, aber wenn ich im juristischen Webinar bin, dann finde ich es erschreckend wie schwammig ein Rechtsanwalt uns die Dinge erklärt. Er legt sich nicht fest und erklärt innerhalb von einem Tag gefühlte 1000 mal, dass das erst durch einen Gerichtsentscheid „bestätigt“ werden muss.

Juristen sind in der Tat „Schisser“. Auch die, die ich in meinem Alltag ab und an konsultieren muss. Im Recht erklärte man mir mal, ist es wie auf hoher See.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: hattest Du nicht mal gesagt, Du seiest Juristin?

Antwort von SassiStern am 16.04.2021, 9:30 Uhr

Muss bei ihren Ergüssen auch immer herzlich lachen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von SassiStern am 16.04.2021, 9:31 Uhr

China mag sich noch kommunistisch nennen ist wirtschaftlich aber klar kapitalistisch organisiert. Die herrschende Clique dort hat halt begriffen dass sie ihre Positionen ändern muss um langfristig an der Macht zu bleiben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Du erwartest vermutlich gar keine Antwort auf Dein Geschwurbel

Antwort von SassiStern am 16.04.2021, 9:39 Uhr

Ich tippe auf Schulung von Betriebsräten

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BVerfG: Berliner Mietendeckel...

Antwort von SassiStern am 16.04.2021, 9:40 Uhr

In diesen Utopien ging es allen Menschen dann immer gleich schlecht, bis auf die obere Schicht, die dann aus privilegierten Parteibonzen besteht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

China ist der schlimmste Kapitalist

Antwort von Caot am 16.04.2021, 9:55 Uhr

von allen. Auch wenn sie ihre Politik kommunistisch nennen. Vom Sozialismus ist China auch ganz weit weg.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: China ist der schlimmste Kapitalist

Antwort von SassiStern am 16.04.2021, 10:04 Uhr

Aus "Tradition" nennen sie sich vermutlich weiter so.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähhhh ...

Antwort von Sille74 am 17.04.2021, 10:59 Uhr

Nicht, dass ich Dir jetzt in Deiner Grobeinschätzung groß widersprechen wollte ...

Aber, wie mejnst Du das mit "nur Normenkontrollverfahren" im Zusammenhang mit formeller und materieller Verfassungsgemäßheit? Ich bin ja da jetzt wirklich nicht (mehr) sattelfest, aber meines Wissens wird doch auch bei der abstrakten Normenkontrolle beides geprüft und hier hat das BVerfG eben bereits die formelle Rechtswidrigkeit festgestellt und dann die materiellen Aspekte offen gelassen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.