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von Leena  am 07.10.2014, 13:18 Uhr

Auschwitzleugner

Bei der Holocaust-Leugnung sind aber die Grenzen der Meinungsfreiheit (nach deutschem Recht) überschritten, das erfüllt - unter bestimmten Bedingungen - nun mal einen Straftatbestand.

Klar, es ist nicht strafbar, insgesamt so zu denken, aber öffentlich sagen darf man es nun mal nicht.

Man darf fürchterlich rechts denken - aber Volksverhetzung ist strafbar. Und das ist gut so. ;-)

"Der Holocaust ... als Massenvernichtungsunrecht ist eine geschichtlich erwiesene Tatsache, deren Leugnen folglich als erwiesen unwahr allein für sich betrachtet nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfällt" - gibt ja schöne BVerfG-Urteile dazu.

Wobei ich zugebe - einfach ist die Abgrenzung da definitiv nicht!

 
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