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von Leena  am 06.10.2014, 20:39 Uhr

Auschwitzleugner

An sich wäre wohl § 130 StBG zuständig:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost" bzw. "mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt".

Die fragliche Aussage bei FB war "Meine Vorfahren haben keine Menschen hingerichtet!!! Und vergast wurde NIEMAND soweit ich weiß".

Holocaustleugnung im Sinne des StGB ist das Bestreiten oder weitgehende Verharmlosen des Holocausts. Die Behauptung "es wurde niemand vergast" wäre definitiv Holocaustleugnung. Wenn es "relativiert" (*würg*) durch die Erweiterung "soweit ich weiß", ist es nicht mehr ganz so eindeutig. Es kann ja auch bloß daran liegen, dass derjenige, der die Behauptung äußert, so blöd ist, dass es nicht weiß, dass Menschen vergast wurden.

Die entsprechende FB-Seite, von der die genannte Behauptung stammt, finde ich übrigens überaus widerwärtig und so eine eklige Mischung aus scheinheilig-selbstgerecht, dass ich nur noch...

Ich bin jedenfalls inhaltlich ganz bei Dir, Einstein-Mama, und ich hoffe wirklich, mit geballten Meldungen bei FB und Information an die Polizei / Staatsanwaltschaft lässt sich wenigstens bei einem von diesen ein bisschen was erreichen... auch wenn ich fürchte, bei so jedem ist Hoffnung auf Einsicht ein frommer Wunsch. Trotzdem...

 
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