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von Leena  am 23.09.2018, 17:04 Uhr

Auf welcher Rechtsgrundlage...

...willst Du denn so einen IS-erprobtem Hassprediger ausweisen, von dem Du weißt, in seinem Heimatland droht ihm Folter und Todesstrafe? Das verstößt gegen die Menschenrechte, und wenn der Kerl noch so ein fieser Arsch ist.

Die Grundursachen der Problems liegen übrigens m.E. nicht in Deutschland, sondern in den Herkunftsländern. Solange dort die Menschen mehr Grund haben zu gehen als zu bleiben, wird sich an den "Folgeproblemen" nichts wirklich ändern.

 
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