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von Leena  am 28.12.2012, 9:45 Uhr

Arbeitet hier zufällig jemand beim Finanzamt?

...bei Nichtabgabe bzw. verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann nach § 152 AO ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, die Festsetzung ist allerdings eine Ermessensentscheidung (sprich: es KANN festgesetzt werden, MUSS aber nicht).

Ansonsten - bei uns ist derzeit auch nur eine "Notbesatzung" im Amt, weil fast alle Kollegen über Weihnachten Urlaub machen möchten, bei der Familie sein etc., bei uns im Bereich sind z.B. 5 Kollegen im Urlaub und ein Kollege hält "den Laden fest", sozusagen. ;-) Klar, dass da eben auch mal der Sachbearbeiter im Urlaub ist und der Vertreter nicht ans Telefon geht, zumal erfahrungsgemäß viele Leute "zwischen den Jahren" plötzlich ihre alten Steuererklärungen in Angriff nehmen und da oft wirklich viel Betrieb ist. Und wenn man einen Kunden da sitzen hat, kann man unbedingt gleichzeitig noch ans Telefon. ;-)

Im Übrigen wäre ich auch für Erklärung unterschreiben und abgeben und Anschreiben dazu, dass z.B. in der Anlage V hinsichtlich der geltend gemachten Erhaltungsaufwendungen aus den Vorjahren (oder was auch immer eben ganz konkret die Punkte sind, die Dir komisch vorkommen) zwischen Dir und dem Beratung noch Rücksprache genommen wird und Du Dich dann bis zum 20.01. (oder was auch immer, aber möglichst konkreten Termin nennen, finde ich) noch einmal deswegen meldest.

Viel Erfolg!

 
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