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Geschrieben von Caot am 04.06.2017, 19:10 Uhr

@ Andrea .... richtig

Kein Ausschluß möglich, erst recht nicht im Formularmietvertrag. Pauschal eh nie, egal was es ist. Allerdings kann die Hundehaltung an Bedingungen geknüpft werden, wenn das Tier während der Mietzeit angeschafft wird. Ein Therapiehund geht vor jedem Gericht durch, bei einem Kampfhund, gehalten von einem braunen Gesinnungsgenossen wird es wohl schwieriger.

 
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