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Geschrieben von wassermann63 am 29.06.2006, 14:51 Uhr

Am besten gehe selbst erst einmal in mehrere

Hi,

quirida hat schon einen Teil der rechtlichen Aspekte erwähnt. Hinzu kommt z.B. (man sollte es nicht für möglich halten): Reinigungsversicherung! Denk mal, die Leiterin einer Krabbelgruppe erzählte mir, dass sie belangt wurde, weil sie zwar angekündigt hatte, dass beim nächsten Mal gemalt wird, diese Ankündigung aber nicht besagte, dass mit Wasserfarben gemalt wird. Eine der Mütter zog dann auch tatsächlich eine weiße Designerhose an, die natürlich von einem der Kind gleich erst mal ne Runde vollgesudelt wurde ;-)

Tja, und die hat doch tatsächlich die Reinigungskosten plus Schadensersatz verlangt!

ich denke, in solchen Fällen dürfte eine Haftpflichtversicherung greifen.

LG
JAcky

 
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