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Geschrieben von IngeA am 06.03.2015, 16:49 Uhr

Aktueller Stand zu Datenschutz vs. albern

Und wie gibt das Kind dem Klassenlehrer dann das unterschriebene Zeugnis?
Wenn der Klassenlehrer aus Datenschutzgründen dem Kind das Zeugnis nicht aushändigen darf, darf er ja auch das unterschriebene Zeugnis nicht sehen

LG Inge

 
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