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Aktueller Stand zu "Datenschutz vs. albern"

Thema: Aktueller Stand zu "Datenschutz vs. albern"

Ich habe am 16.3. einen Termin, um das Zeugnis abzuholen. *ironieon* Hurrah! *ironieoff*

von Strudelteigteilchen am 06.03.2015, 13:33



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

manchmal ist es wirklich zu dämlich!

Mitglied inaktiv - 06.03.2015, 13:36



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Finde ich auch.Bei uns hätte gereicht,dass ein Elternteil das Zeugnis abholt und gut ist.

von fsw am 06.03.2015, 13:37



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Vergiss deinen perso nicht, damit du dich ausweisen kannst.

von smukke-pige am 06.03.2015, 13:55



Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Und eine Geburtsurkunde des Kindes, um nachzuweisen dass du, STT, auch wirklich die Mutter bist. Zusätzlich eine Bescheinigung, die dich als sorgeberechtigt auszeichnet - sonst wird es eng.

von Pamo am 06.03.2015, 14:08



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ich hoffe, man hat dir mitgeteilt bei wem du es konkret abholen darfst.

von Pamo am 06.03.2015, 14:07



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

OMG! Realsatire! Wenn ich, wie ihr, die Schule wechseln würde, würde ich mich glaube ich mit der Frage nach den bei Ausgabe eines Zeug is zu beachtenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, unter Schilderung des konkreten Falls, an das Schulamt wenden.

von Ebba am 06.03.2015, 15:24



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Und wie gibt das Kind dem Klassenlehrer dann das unterschriebene Zeugnis? Wenn der Klassenlehrer aus Datenschutzgründen dem Kind das Zeugnis nicht aushändigen darf, darf er ja auch das unterschriebene Zeugnis nicht sehen LG Inge

von IngeA am 06.03.2015, 16:49



Antwort auf Beitrag von IngeA

Hat der Klassenleiter das Zeugnis eigentlich mit verbundenen Augen unterschrieben? Und hatte er bei der Zeugniskonferenz Kopfhörer auf? Trini

von Trini am 06.03.2015, 19:32



Antwort auf Beitrag von IngeA

Sie teilt dem Schulleiter mit, wann und wo er die unterschriebene Kopie datensicher abholen darf.

von Pamo am 06.03.2015, 21:06