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Geschrieben von Gucci75 am 20.07.2015, 20:30 Uhr

Ähhh, genau...und deshalb gilt für euch...

“Bei der Berechnung der individuellen Belastungsgrenze wird auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gesamthaushalts abgestellt, d.h., es werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen addiert.“

Quelle in meinem Text zu finden.

 
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