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Geschrieben von Osterhase246 am 04.12.2012, 17:14 Uhr

§13b UStG ...wer kann mir helfen?

ich bin etwas sehr verwirrt....

also vielmehr gehts vllt erstmal um die frage...§3a (3) nr. 3a

unternehmer A erbringt eine leistung für unternehmer B im ausland....beide deutsche unternehmer....

wie muss unternehmer a seine steuer ausweisen oder ist die frei?

ich bin ja mittlerweile soweit, dass es wohl auch darauf ankommt WAS für eine leistung erbracht wird....?!

seit 2011 gibts ja neue regelungen....

 
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