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Geschrieben von shinead am 01.11.2012, 8:48 Uhr

...Darf ich mitentscheiden?.......Urlaubsfrage

BUrlG §7 '(1) 1Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.''

Wichtig ist der letzte Satz. Du bist mit einer schulpflichtigen Tochter mindestens unter sozialen Gesichtspunkten gleich zu stellen.

Könnte auch sein, dass erst einmal nichts dagegen spricht, dass Du zusätzlich zu anderen Mitarbeitern im nächsten Jahr Urlaub nimmst.
Ich würde einfach mal anfragen, wie sich das mit der Urlaubsplanung für Dich verhält.
Ganz ehrlich: ich habe noch nie gehört, dass man eine Kollegin in Elternzeit bezüglich der Urlaubsplanung anspricht. Das wird in meiner Firma im ersten Jahr sehr flexibel gestaltet.

 
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