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Geschrieben von und am 29.10.2015, 10:49 Uhr

Zungenkuss mit einer 12-Jährigen - illegal

1.) Der Zungenkuss zählt zu den sexuellen Handlungen.
2.) Sexuelle Handlungen von Nicht-Kindern an Kindern sind strafbar. (juristisch: Kind = unter 14 Jahre)

=> Schlussfolgerung: Falls es also ein Zungenkuss war, macht sich der 14-jährige (=jugendliche = nicht Kind) Junge strafbar. So einfach ist das. Es gibt Jugendschutzgesetze und die sind eindeutig.

Sicherlich gilt aber auch hier - wo kein Kläger, da kein Richter. Ziemlich dämlich also von den Kids, das (Zungen)küssen in aller Öffentlichkeit zu betreiben.

Falls es nur ein Bussi auf den Mund war, ist hier natürlich jegliche Empörung umsonst.

 
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