Geschrieben von Scochey am 22.07.2014, 6:31 Uhr |
Vorrücken auf Probe
Hallo,
wollte mal fragen wie das mit dem Vorrücken auf Probe ist.Was muss man in dieser Probezeit für Noten haben, damit man in der Jahrgangsstufe bleiben kann.Wer hat evtl. Erfahrung damit gemacht.
Danke schon mal
Hatten wir!!
Antwort von Trini am 22.07.2014, 7:30 Uhr
Man darf in dem Halbjahr kein "mangelhaft" haben, sonst rückt man automatisch zurück.
Bei Groß-Kuno ging das mit dem Zurücksetzten allerdings nicht (es war von 9 nach 10), weil nach ihm der erste G 8-Jahrgang folgte.
Und im 2. Halbjahr 10 waren die Fünfen weg.
Klein-Kuno hat im Halbjahr eine Klassenkameradin "verloren", die zurück ging.
Und zwei Jungs dazu bekommen, die das 2. Halbjahr der 8 wiederholt haben. Der eine hat es geschafft, der andere muss die Schule jetzt verlassen.
Trini
Trini
Antwort von Reni+Lena am 23.07.2014, 20:12 Uhr
Darf ich mal fragen wie dieses vorrücken auf probe funktioniert?
Wann ist man def "durchgefallen" und muss wiederholen und wann darf man auf probe vorrücken?
Ist Entscheidung der Zeugniskonferenz
Antwort von Trini am 23.07.2014, 22:12 Uhr
Ausgleich gibt es ja hier nicht.
Ab der ersten Fünf wird diskutiert, ob der Schüler aufsteigt, auf Probe aufsteigt, wiederholen muss oder schrägversetzt wird.
Trini
Bayern?
Antwort von magistra am 25.07.2014, 6:24 Uhr
Dann wird bei allen Durchfallern (also ab 2 Fünfern oder einer 6) über Vorrücken auf Probe entschieden. Wenn man avon ausgehen kann, dass die Lücken über die Sommerferien geschlossen werden, kann der Schüler auf Probe vorrücken. Tendenz ist eher, das Vorrücken auf Probe nicht zu erlauben.
An einem bestimmten Tag (ca. 15.12., also noch weit vor dem Halbjahr) werden die aktuellen Notenstände angeschaut. Wenn der Schüler nicht durchfallen würde, hat er die Jahrgangsstufe bestanden. Wenn er wieder 2 Fünfer hat (Fächer egal), dann muss er zurücktreten und gilt als Wiederholer.
Re: Vorrücken auf Probe
Antwort von tequila sunrise am 30.07.2014, 19:40 Uhr
Ich hab nicht wirklich Ahnung vom Schulgesetz hier in Baden-Württemberg, kann nur von einem Fall in der Klasse meiner Tochter (8. Gym) berichten. Bei dem Mädchen war es aus sozialen Gründen extrem wichtig, dass sie im Klassenverband bleiben kann. Normalerweise wäre sie von den Noten her nicht versetzt worden. Hing an 2 Fächern. Sie ist jetzt quasi probeweise versetzt worden und wird nach den Sommerferien eine Nachprüfung in den 2 betr. Fächern haben. Wenn sie die gut macht, kann sie in der Klasse bleiben.
Nachprüfung gab es hier auch mal
Antwort von Trini am 31.07.2014, 8:12 Uhr
Hat man (wie alles, was anstrengt) zu Gunsten des Aufstiegss/der Veretzung auf Probe abgeschafft.
Trini
Re: Vorrücken auf Probe - welches Bundesland??
Antwort von maximiliana am 11.08.2014, 12:13 Uhr
Hallo,
das ist je nach Bundesland sehr verschieden.
Schleswig Holstein hat es ab dem neuem Schuljahr gerade abgeschaft.
Eine Versetztung auf Probe geht nicht mehr.
Wichtig ist hier auch der Jahrgang in den versetzt wird,
da in einigen Klassenjahrgängen immer in die nächste Jahrgangsstufe aufgestiegen wird. Wiederholen geht dann nur noch in wenigen Ausnahmefällen.
viele Grüße
maximiliana
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Stichwort: Probe