Geschrieben von gismo26 am 15.11.2014, 11:22 Uhr |
nochmal eine Frage zu Kindesunterhalt
Hallo nochmal,
ihr habt mir 3 Fragen tiefer, so tolle Tipps gegeben, jetzt bräuchte ich nochmal rat. Ich bin ja alleinerziehend. Mein Ex Mann ist schon länger krankgeschrieben, weil er schlimme Schmerzen hat. Wahrscheinlich bekommt er ein neues Knie. Also er wird länger ausfallen, da er einen körperlich anstrengenden Beruf hat. Wie sieht das dann mit dem Unterhalt aus, sobald er nur noch Geld von der Krankenkasse bekommt? Kann er dann einfach den Unterhalt kürzen? Wenn ja, wieviel? Wäre schon hart für uns, wenn er weniger zahlen kann. Vielen Dank nochmal und LG Ines
Re: nochmal eine Frage zu Kindesunterhalt
Antwort von mf4 am 15.11.2014, 20:29 Uhr
Er ist weiterhin unterhaltspflichtig bis zum Selbstbehalt. Hat er nur den Selbstbehalt dann muss er keinen Unterhalt zahlen... bzw. er wird gekürzt bis zum Selbstbehalt.
Er spart Geld, weil er z.B. Monate kein Auto fahren wird und im Krankenhaus und in der Reha keine Kosten für Verpflegung hat. Vielleicht zahlt er ja trotzdem Unterhalt weiter.
Re: nochmal eine Frage zu Kindesunterhalt
Antwort von Geburtstagsmama am 16.11.2014, 12:55 Uhr
Hallo,
es gibt so etwas wie Mangelfallberechnung. Wie mf4 oben bereits schrieb, wird alles was über den Selbstbehalt geht als Verteilungsmasse unter alle unterhaltspflichtigen Kinder geteilt (auch die ehelichen werden mit eingerechnet, obwohl im gemeinsamen Haushalt lebend!) und unter der Berücksichtigung des alters der Kinder, aufgeteilt. Bleibt nix übrig, gibt es nix.
Alleine den Unterhalt kürzen - niemals!
LG Violetta
Re: nochmal eine Frage zu Kindesunterhalt
Antwort von desireekk am 16.11.2014, 16:59 Uhr
Hallo,
hat er einen Titel unterschrieben bzw. gibt es einen vom Gericht festgesetzten Unterhalt?
DEN kann er nicht einfach so seinem neuen, reduzierten Einkommen anpassen.
Gruss
Désirée
Re: nochmal eine Frage zu Kindesunterhalt
Antwort von gismo26 am 16.11.2014, 18:36 Uhr
Hallo,
Also sein Anwalt hat den Unterhalt ausgerechnet und meine Anwältin hat das dann überprüft. Von Gericht wüsste ich nichts. Also müsste er erst zum Anwalt gehen und das neu berechnen zu lassen und dann könnte er den Unterhalt evtl
Kkürzen?
Re: nochmal eine Frage zu Kindesunterhalt
Antwort von gismo26 am 16.11.2014, 18:36 Uhr
Hallo,
Also sein Anwalt hat den Unterhalt ausgerechnet und meine Anwältin hat das dann überprüft. Von Gericht wüsste ich nichts. Also müsste er erst zum Anwalt gehen und das neu berechnen zu lassen und dann könnte er den Unterhalt evtl
Kkürzen?
Re: nochmal eine Frage zu Kindesunterhalt
Antwort von gismo26 am 16.11.2014, 18:36 Uhr
Hallo,
Also sein Anwalt hat den Unterhalt ausgerechnet und meine Anwältin hat das dann überprüft. Von Gericht wüsste ich nichts. Also müsste er erst zum Anwalt gehen und das neu berechnen zu lassen und dann könnte er den Unterhalt evtl
Kkürzen?
Re: nochmal eine Frage zu Kindesunterhalt
Antwort von Geburtstagsmama am 16.11.2014, 18:58 Uhr
Ja, so kann der Unterhalt wieder gekürzt werden.
Wenn er aber seinen Job wechseln möchte, dann "darf" er (theoretisch) keinen schlechter bezahlten annehmen. So weit die Theorie. In der Praxis sieht es etwas anders aus.
LG Violetta
Re: nochmal eine Frage zu Kindesunterhalt
Antwort von shinead am 17.11.2014, 9:40 Uhr
Wenn er aus gesundheitlichen den Beruf wechseln muss, dann darf er (mit entsprechendem Attest) auch einen geringer bezahlten Job annehmen.
Während langer Krankheit (Bezug von Krankengeld), mindert sich der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern um 200 Euro (sinkt also von 1000 auf 800 Euro).
Wie sich also eine Krankheitsphase auf den Unterhalt auswirkt ist sehr individuell.
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