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Geschrieben von Schlumpfi14 am 03.12.2014, 13:05 Uhr

Wohngeld und Mini-Job Sohn

Das ist so nicht ganz richtig. Denn ab 16 Jahren soll man beim Wohngeld einen Freibetrag von 600€ im Jahr haben. Aber eben ab 16. Wie sieht es aber mit denen aus, die drunter sind? Die schauen dann in die Röhre oder wie?
Und nein. Der Zuschuss wurde nicht um den ganzen Betrag gekürzt, sondern wenn ich richtig gerechnet habe, um ca. 30 Euro. Ist doch totaler Mist. Aber ich will ihm das doch auch nicht verbieten. Wir werden dann dadurch bestraft, nur weil mein Sohn gelernt hat, was für sein Geld tun zu müssen? Ich kann ja kaum hergehen und ihm sagen, dass er die Hälfte seines Geldes bei uns abgeben müsste??? Und er ja nun wirklich nicht das große Geld damit macht sondern tatsächlich im Taschengeldrahmen bleibt? Was wäre denn, wenn seine Oma ihm 70 Euro Taschengeld im Monat überweisen würde? Das ist kein Einkommen und würde dann auch nicht angerechnet werden. Wo bleibt denn bitte hier die Gerechtigkeit? Aber beim Hartz4 dürfte er 1200 Euro verdienen, ohne dass das jetzt extra angerechnet werden würde? DAS ist Deutschland!

 
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