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Geschrieben von Schnipsel06 am 06.08.2014, 15:31 Uhr

wäre das Betrug ?

Ach so.
Aber wie ist das mit dem Verschenken?
MAn kann ihr nicht nachweisen daß sie schon vorher vorhatte die Schuhe nicht zu dem Preis rauszugeben, aber sie hat, obwohl sie ja gar nicht mehr Eigentümerin war( da ja der Vertrag bei Auktionsende rechtmäßig geschlossen wurde) die Schuhe welche ihr nicht mehr gehörten verschenkt.
Oder?
Ich dachte versuchter Betrug ist wenn sie es eben nur versucht hätte. Da er aber ja bis zujm Ende ausgeführt wurde? Weil sie kann die Schuhe ja jetzt nicht mehr der rechtmäßigen Besitzerin übergeben, oder?
Wer ist da eigentlich in der Beweispflicht?
Muß sie ein Bild von den bemalten Schuhen haben oder muß ich ihr nachweisen daß sie mich betrogen hat?

 
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