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Geschrieben von shinead am 21.04.2017, 15:33 Uhr

Man kann auch das Anrecht auf Unterhalt verwirken

Zum Beispiel dann, wenn man eben nicht arbeitet (oder keine Ausbildung macht). Dann erlischt die Unterhaltspflicht der Eltern und Sohnemann kann sich mit den Mitarbeitern der Arge auseinandersetzen. Wohnung vor dem 25. Lebensjahr wird dann schwierig, aber der Vater kann wenigstens die 180 Euro sparen.

Ich würde Junior zur Arge begleiten wenn es notwendig ist. Die erklären ihm dann schon, dass es so nicht läuft...

 
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