Geschrieben von shinead am 17.11.2014, 10:38 Uhr |
Kindesunterhalt berechnen
Wer hat denn den Unterhalt damals festgelegt bzw. berechnet? Das wäre die erste Anlaufstelle.
Notfalls beim Jugendamt anrufen.
An Unterlagen werden die letzten Gehaltsabrechnungen, Kreditverträge, eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung (geht auch schon vorgeburtlich) und ggf. eine Bestätigung des Geburtstermins (denn ab dem Geburtsmonat würde die Änderung ja greifen).
Geht Dein Partner in Elternzeit, so bleiben die Unterhaltsansprüche seiner Kinder unberührt. Als unterhaltszahlender Elternteil darf er bei willentlich verringertem Einkommen den Unterhalt nicht anpassen.
Für die Elternzeit lässt sich das ggf. mit den Rücklagen ausgleichen.
- Kindesunterhalt berechnen - bunterHaufen 16.11.14, 14:14
- Re: Kindesunterhalt berechnen - ginger1987 16.11.14, 20:57
- Re: Kindesunterhalt berechnen - shinead 17.11.14, 10:38
- Re: Kindesunterhalt berechnen - bunterHaufen 17.11.14, 10:48
- Re: Kindesunterhalt berechnen - shinead 17.11.14, 11:24
- Re: Kindesunterhalt berechnen - bunterHaufen 17.11.14, 10:48
- Re: Kindesunterhalt berechnen - beated 17.11.14, 17:29
- Re: Kindesunterhalt berechnen hier ..... - beated 17.11.14, 17:33