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Geschrieben von shinead am 17.11.2014, 10:38 Uhr

Kindesunterhalt berechnen

Wer hat denn den Unterhalt damals festgelegt bzw. berechnet? Das wäre die erste Anlaufstelle.
Notfalls beim Jugendamt anrufen.

An Unterlagen werden die letzten Gehaltsabrechnungen, Kreditverträge, eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung (geht auch schon vorgeburtlich) und ggf. eine Bestätigung des Geburtstermins (denn ab dem Geburtsmonat würde die Änderung ja greifen).

Geht Dein Partner in Elternzeit, so bleiben die Unterhaltsansprüche seiner Kinder unberührt. Als unterhaltszahlender Elternteil darf er bei willentlich verringertem Einkommen den Unterhalt nicht anpassen.
Für die Elternzeit lässt sich das ggf. mit den Rücklagen ausgleichen.

 
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