Geschrieben von Lolla1 am 22.10.2017, 0:17 Uhr |
Frühchen: MUG für 12 Wochen nach Entbindung
Hallo zusammen,
ich habe im Dezember 2015 meinen Sohn zur Welt gebracht. Er kam mit 2400g zur Welt, war jedoch nur 4 Tage zu früh.
Ich habe nun gerade zufällig gelesen, dass er aufgrund des Gewichts als Frühchen gilt und sich dadurch die Mutterschutzfrist von 8 auf 12 Wochen nach der Entbindung verlängert.
Verlängert sich dadurch auch der Anspruch auf das Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss?
Mir wurde nämlich regulär für die 8 Wochen nach der Entbindung das Mutterschaftgeld und der Arbeitgeberzuschuss gezahlt.
Nun frage ich mich ob das so richtig war. Falls nicht, kann man auch 2 Jahre danach noch eine Korrektur verlangen?
Danke und viele Grüße
Lola
- Frühchen: MUG für 12 Wochen nach Entbindung - Lolla1 22.10.17, 0:17
- Re: Frühchen: MUG für 12 Wochen nach Entbindung - leaelk 22.10.17, 8:21
- Bei meiner Jüngsten ging es nach der Woche - Ellert 22.10.17, 9:14
- Re: Frühchen: MUG für 12 Wochen nach Entbindung - Foxi23 23.10.17, 13:48
- Re: Frühchen: MUG für 12 Wochen nach Entbindung - lilke 22.10.17, 23:24
- Re: Frühchen: MUG für 12 Wochen nach Entbindung - leaelk 22.10.17, 8:21
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