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Geschrieben von Lolla1 am 22.10.2017, 0:17 Uhr

Frühchen: MUG für 12 Wochen nach Entbindung

Hallo zusammen,

ich habe im Dezember 2015 meinen Sohn zur Welt gebracht. Er kam mit 2400g zur Welt, war jedoch nur 4 Tage zu früh.

Ich habe nun gerade zufällig gelesen, dass er aufgrund des Gewichts als Frühchen gilt und sich dadurch die Mutterschutzfrist von 8 auf 12 Wochen nach der Entbindung verlängert.

Verlängert sich dadurch auch der Anspruch auf das Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss?

Mir wurde nämlich regulär für die 8 Wochen nach der Entbindung das Mutterschaftgeld und der Arbeitgeberzuschuss gezahlt.

Nun frage ich mich ob das so richtig war. Falls nicht, kann man auch 2 Jahre danach noch eine Korrektur verlangen?

Danke und viele Grüße

Lola

 
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