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Geschrieben von 32+4 am 28.02.2017, 14:59 Uhr

falls es eine Private Musikschule its, dann macht man es so:

durch krankheit und seine eigenen bundeslandferien fehlte der lehrer tatsächlich mehrere wochen am stück.

bei kind 2 auch wochen am stück

einen teil der gebühren erhalte ich über das bildungs-und teilhabepaket. da hieß es schon, dass das dann ja nicht so schlimm sei, da ich ja einen teil "geschenkt" bekomme.

nun ja, das sehe ICH anders. die gelder aus dem bildungspaket dürfen doch bitte auch sorgfälltig ausgegeben werden

 
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