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Geschrieben von Hanni10 am 28.10.2016, 14:22 Uhr

Elterngeld

Hallo.
Ich habe eine Frage. Meine Freundin hat ein Sohn der ist 11Monate. Jetzt hat ihre Chefin gefragt ob Sie ein paar Std. arbeiten kommen könnte da plötzlich eine Kollegin (krankheitsbedingt) länger ausfällt und die andere Urlaub gebucht hat.
Werden ihr die Std. vom Elterngeld ( was 2Jahre läuft) abgezogen?? Wenn ja wieviel?
Danke für eure Antworten

 
5 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von Mayrik-Family am 28.10.2016, 21:47 Uhr

Oh weeee ich meine ab dem 2 Jahr darf sie bis zu 30 Stunden arbeiten und es wird nichts abgezogen. Im ersten Jahr wird alles verrechnet ICH MEINE im zweiten Jahr dann gar nicht mehr....

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Re: Elterngeld

Antwort von vinchen am 29.10.2016, 8:25 Uhr

Ich meine im zweiten wird nichts abgezogen, da es nur eine zahlungsart ist, zumindest war es bei mir so

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Re: Elterngeld

Antwort von speedy am 30.10.2016, 9:49 Uhr

Hallo, eine Anrechnung beträfe nur den 12. Lebensmonat, danach wird nichts mehr angerechnet. Wenn das Gehalt für den ersten Monat dann z.B. erst 4 Wochen später ausgezahlt würde, würde gar nichts mehr angerechnet :)

Gruß, Speedy

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Re: Elterngeld

Antwort von Danyshope am 30.10.2016, 13:06 Uhr

Stimmt so nicht ganz. Jeden Euro den sie bis Ende des 12ten Lebensmonat verdient MUSS sie angeben. Egal wann der im nachhinein ausbezahlt wird.

Was wohl den ganzen Aufwand nicht lohnt ist wenn sie 1-2 Std aushilft, das ganze als Überstunde notiert wird und dann eben erst mit der nächsten Gehaltsabrechnung abgegolten wird. Ist Grauzone, korrekterweise muss man auch das melden, aber wegen 20 € wird keiner den Bescheid neu berechnen.

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Re: Elterngeld

Antwort von Bibabutzz am 02.11.2016, 14:16 Uhr

Ich vermute jetzt zeitlich mal, dass das dann Elterngeld Plus und nicht mehr das alte Elterngeld in halbierter Auszahlung ist, oder?
Davon hängt ab was mit Nebeneinkünften passiert.
Grundsätzlich werden Einkünfte innerhalb des Bezugzeitraums verrechnet. Beim alten Elterngeld galten auch bei halbierter Auszahlung nur die 'normalen' 12 Monate als Bezugsreitraum. Die folgenden 12 Monate galt nur als Auszahlungszeitraum. Innerhalb dieses Auszahlungszeitraums konnte man dazu verdienen was man wollte, weil der eigentliche Bezug ja abgeschlossen war.
Seit dem Elterngeld Plus (Juni 15?) gibt es die alte halbierte Variante nicht mehr. Man kann mit Elterngeld Plus zwar den gleichen Effekt erzielen und den halben Betrag auf die doppelten Monate verteilen. Allerdings gilt nun der gesamte doppelte Zeitraum als Bezugsreitraum - daher wird ein Nebeneinkommen auch berücksichtigt. Was genau das finanziell bedeutet lässt sich online in einem der vielen Elterngeldrechner nachschauen.
Lg

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