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Geschrieben von Aprilbaby am 29.09.2015, 19:07 Uhr

Ebay - Gebühr auf das Porto wenn kostenlos abgeholt wird!?

Vielleicht habt ihr eine Idee: Ich habe zwei Sachen über ebay verkauft und beides hätte ich für je 4,40 Euro über Hermes verschickt. Ich biete auch Abholung an und der Käufer möchte abholen.

Nun fallen aber trotzdem jeweils 44 Cent Gebühr an ebay an. Kann ich das irgendwie melden, dass ich die Portokosten nicht erhalten habe und nur auf den Auktionswert die Gebühr entfällt!?

Ich hoffe, ihr habt einen Tipp für mich :-) Danke

 
8 Antworten:

igentlich klickt man da an selbstabholung in der Kaufabwicklung, oder ?

Antwort von Ellert am 29.09.2015, 19:57 Uhr

dann wirft es garkein porto ab vermutlich

dagmar

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Re: igentlich klickt man da an selbstabholung in der Kaufabwicklung, oder ?

Antwort von Aprilbaby am 30.09.2015, 7:52 Uhr

Das kann gut sein, aber dann bin ich vom Käufer abhängig, nur der kann die Kaufabwicklung abrufen, oder? Ich schau mal... Auch Mann, blöde Gebühr auf die Versandkosten :-(!

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Du kannst doch selber die Abwicklung ändern indem du dem Käufer eine akutalisierte

Antwort von Charlie+Lola am 30.09.2015, 11:11 Uhr

Kaufabwicklung zuschickst.

Oder hast du das schon und es wird immer noch berechnet?

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Re: Du kannst doch selber die Abwicklung ändern indem du dem Käufer eine akutalisierte

Antwort von Aprilbaby am 30.09.2015, 12:16 Uhr

Ja, mittlerweile habe ich das gemacht, aber es ändert nichts an den Gebühren. Ich könnte k..... Nicht nur der eine Käufer, der abholt, ich habe auch mehrere Käufer, die zwischen 2 und 4 Auktionen gewonnen haben und die natürlich auch nicht die volle Summe an Versandkosten zahlen.

Vielleicht kontaktiere ich ebay, weil es mich schon nervt. Was die für Mehreinnahmen haben, seitdem sie auf den Bruttobetrag vom Käufer die Gebühr ansetzen. Echt ätzend!!! Nur gut, dass ich an der Aktion teilgenomme habe, ohne Einstellgebühr und halbe Verkaufsprvision.

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Schickst Du dann aber nicht los oder ?

Antwort von Ellert am 30.09.2015, 21:52 Uhr

nd die natürlich auch nicht die volle Summe an Versandkosten zahlen.

wie geht das denn
wer nicht zahlt bekommt bei mir auch nichts verschickt

dagmar

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Re: Schickst Du dann aber nicht los oder ?

Antwort von Aprilbaby am 01.10.2015, 7:24 Uhr

Nein, sie zahlen, aber ich verschicke gemeinsam gewonnene Auktionen immer in einem Paket für nur einmalige Versandkosten. Also z. B. hat ein Käufer 2 Paar Schuhe bei mir gekauft. Hätte ich sie an 2 verschiedene Personen geschickt, hätte ich zwei Mal Porto iHv 4,40 Euro erhoben (Hermes-Päckchen). Nun schicke ich beide Schuhe in einem S-Paket für 5,20 Euro. Aber es ändert nichts an den Ebay-Gebühren, die nehmen allen Ernstes immer noch ihre Gebühren, als ob ich zwei Mal 4,40 Euro Versandkosten erhalten hätte.

Als erste Maßnahme streiche ich die Abholung, ansonsten ärgere ich mich, dass Ebay sich die Taschen füllt, aber nützt ja nichts, ich habe wieder viel mehr Geld bekommen als ich es je auf dem Flohmarkt/Basar erzielt hätte.

Habe ich mich verständlich ausgedrückt, es geht mir "nur" um die Ebaygebühr auf die Versandkosten, nicht darum, dass ein Käufer nicht zahlt.

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Re: Schickst Du dann aber nicht los oder ?

Antwort von Gold-Locke am 04.10.2015, 13:44 Uhr

Hallo,
aber Ebay erhebt doch keine Gebühren auf die Versandkosten, sondern nur auf den reinen Verkauswert, oder irre ich da ??? Warum sollten sie eine Gebühr auf die Versandkosten erheben, daran verdienst du doch auch nichts.

Liebe Grüße, Gold-Locke

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Re: Schau mal hier...doch, seit 6.5.2014 zahlt der Verkäufer auch Geb. auf den Versand!

Antwort von Aprilbaby am 04.10.2015, 14:49 Uhr

Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article140581644/Das-kostet-die-Ebay-Gebuehrenerhoehung-den-Verkaeufer.html

"Wer als Privatperson bei Ebay Artikel verkaufen möchte, zahlt ab sofort mehr: Wie das Online-Auktionshaus bekannt gibt, tritt am 6. Mai 2015 eine neue Gebührenordnung in Kraft.

Die wichtigste Änderung: Berechnete Ebay bei einem erfolgreichen Verkauf die zehnprozentige Provision bislang nach dem erzielten Verkaufspreis, geschieht dies künftig nach dem Gesamtpreis, den der Käufer bezahlt – also Verkaufspreis zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten..."

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