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Geschrieben von styla29 am 17.02.2013, 13:28 Uhr

Arbeirslos nach Elternzeit

Hallo

So wie es aussieht werde ich nach meiner Elternzeit (die anfang April endet) Arbeitslos sein:
Wahrscheinlich werde ich wenn es klappt einen 400€ Job haben.
Wisst ihr ob man da noch Geld beantragen kann?
Allein erziehend bin ich nicht, ich wohne mit meinen Lenendsgefährten (den Papa) zusammen.
Viel Arbeitslosengeld dürfte ich nicht kriegen und vom 400€ Job bleiben ja auch nur 165€ übrig...
Gruß und schönen Sonntag

 
6 Antworten:

warum bleiben da nur 165 über ?

Antwort von Ellert am 17.02.2013, 13:34 Uhr

huhu

meine Große hat lange auf 400.- Basis gearbeitet, da gibt nichts ab an Steuern !

dagmar

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Re: warum bleiben da nur 165 über ?

Antwort von PoisonLady am 17.02.2013, 13:48 Uhr

wenn man arbeitslosengeld bekommt, wird der rest abgezogen und man hat nur die 165 übrig von den 400 euro, ich denke so ists gemeint

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Frage ist dann, ist sie noch gratis krankenversichert ?

Antwort von Ellert am 17.02.2013, 15:31 Uhr

Meine Freundin damals nach dem Erziehungsurlaub und nach Arbeitslosengeld hatte da probleme und hat aus dem Grund dann geheiratet

dagmar

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Re: Frage ist dann, ist sie noch gratis krankenversichert ?

Antwort von PoisonLady am 17.02.2013, 19:08 Uhr

ich bin zur zeit übers arbeitsamt versichert, wenn mein alg rum ist, werd ich wieder in die familienversicherung zu meinem mann gehen, wobei ich ja stark hoffe endlich mal nen job zu bekommen

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wie ich es lese ist sie aber ledig

Antwort von Ellert am 18.02.2013, 7:13 Uhr

und das wird dann wohl nichts mit Hartz4 wenn er genug verdient
so wars bei H. damals
die hätte sich dann gegen Beitrag versichern müssen
das Kind war bei ihm familienversichert

dagmar

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Re: Arbeirslos nach Elternzeit

Antwort von Hannehoch6 am 19.02.2013, 10:52 Uhr

der Papa deines Kindes ist für dich unterhaltspflichtig und falls du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, bekommst du das nur im Rahmen der nachgewiesenen Kinderbetreuung. Also wenn du das Kind nur Teilzeit betreuen lassen kannst, nur Teilzeitarbeitslosengeld.

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