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Geschrieben von Julie am 19.10.2015, 15:44 Uhr

als allererstes

Lass dir den Vertrag zeigen, mit dem vor Jahren das Grundstück an das dritte Kind übertragen wurde. Da müsste dann ja auch der Verzicht auf das weitere Erbe geregelt sein.
Die Schenkung an dich hat einen weiteren Haken.
Wird deine Oma innerhalb der nächsten zehn Jahre pflegebedürftig und kann z. B. die Heimpflegekosten nicht (mehr) selber bezahlen, kann auch dann die Schenkung zurückgefordert werden.
Ich würde mich notariell beraten lassen.
Evtl. kann deine Oma dir auch das Haus verkaufen (zu einem geringen, aber noch vertretbaren Kurs) - dazu müsste man aber den Wert wissen.

 
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