Geschrieben von Jessi-H, 13. SSW am 07.04.2010, 17:44 Uhr |
Wichtig :-)
Ich bin jetzt in der 13 Woche Schwanger mit Zwillingen. War bis zum 24.3 in Vollzeiteinstellung und habe seitdem ein Beschäftigungsverbot. (Weiter Vollzeitgehalt)
So zu meiner Frage:
Die Kinder erwarten wir laut ET am 17.10. WAS BEKOMME ICH AN ELTERNGELD WENN MEIN FREUND UND ICH NOCH IM JULI HEIRATEN?
Re: Wichtig :-)
Antwort von Dreikindmama am 07.04.2010, 17:54 Uhr
Da die Elterngeldzahlung sich nach deinem Gehalt richtet, ist es egal, wann ihr heiratet. Das Gehalt deines Freundes bzw. dann Ehemannes ist überhaupt nicht von Bedeutung für deine Elterngeldzahlung, außer er nimmt die beiden Vatermonate, dann ist sein Gehalt für sein Elterngeld in den beiden Vatermonaten ausschlaggebend.
Also ihr könnt heiraten, wann ihr wollt, es ändert sich an der Höhe des Elterngeldes nichts.
Gruß
Sylvia
Re: Wichtig :-)
Antwort von Jessi-H am 07.04.2010, 17:59 Uhr
Jetzt habe ich ja lohnsteuerklasse 1 und wäre nach der hochzeit ja 5.
Ach ist das kompliziert.
Elterngeld idt ja immer das was man die letzten drei Monate verdient hat. Bekomme ja mit Lohnsteuerklasse 5 dann weniger.
Entschuldigt, das ist für mich Neuland. Hatte vorher nie über heirat nachgedacht.
Re: Wichtig :-)
Antwort von MaSchie26 am 07.04.2010, 18:08 Uhr
Nee, das sind nicht die letzten 3 sonder die letzten 12 Monate!
Re: Wichtig :-)
Antwort von olki, 27. SSW am 07.04.2010, 18:09 Uhr
Mit LSK 5 würdest du dann weniger verdienen und das Elterngeld wird dann niedriger ausfallen also ich würde dann überlegen ob es sich ev lohnt die 3 oder die 4 bis zum ET zu nehmen danach könnt ihr das ja problemlos ändern.
Re: Wichtig :-)
Antwort von Klee, 15. SSW am 07.04.2010, 19:16 Uhr
Hy
wer von euch beiden hat denn das höhere Gehalt du oder dein Freund?
Sonst wäre es doch sinnig wenn du in 3 gehst und dein DANN Mann in 5 und ihr die Steuer klassen später ändert. Wenn das so geht. Würde mich mal beim Finanzamt erkundigen ganz unverbindlich sozusagen.
Viel Glück.
Klee