Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mandy82, 22. SSW am 15.06.2006, 15:08 Uhr

Wg. Elterngeld, und was Eltern 2006 geborener Kindern zusteh

Hier den Newsletter hab ich abonniert, hier das neueste, soooo gemein, vor allem der Satz"Im Extremfall bekommen diese
Familien im Vergleich zu Familien von im Jahre 2007 geborenen Kindern
25.000 Euro weniger vom Staat."

Viel Spaß beim Lesen und ärgern....

Newsletter zum Elterngeld (Ausgabe 4)

Inhaltsverzeichnis:

1. Bundesregierung veröffentlicht Gesetzentwurf zum Elterngeld
2. Elterngeld - So gehts weiter
3. Kind 2006 geboren -> Kein Elterngeld
4. Mehr Kinder in Deutschland - Helfen Sie mit
5.
Abbestellen des Newsletters
6.
Impressum



1. Bundesregierung veröffentlicht Gesetzentwurf zum Elterngeld


Das Bundeskabinett hat sich auf einen Entwurf des Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetzes (BEEG) geeinigt und diesen am Mittwoch, den
14.06.2006 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Seiten auf www.elterngeld.net wurden bereits an den Gesetzentwurf angepasst.

Sie können sich den Gesetzentwurf über den folgenden Link ansehen: http://www.elterngeld.net/elterngeld-gesetzentwurf.html



2. Elterngeld - So gehts weiter


Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf soll am
22.06.2006 in den Bundestag eingebracht und dort nach den üblichen
Lesungen im September von den Abgeordneten verabschiedet werden.


Es ist daher immer noch möglich, dass sich beim Elterngeld noch etwas
ändert. Bisher gibt es nur einen Entwurf. Da dieser Entwurf zwischen
den Regierungsparteien abgestimmt wurde, ist es aber eher
unwahrscheinlich dass er in den wesentlichen Punkten durch den
Bundestag verändert wird.



3. Kind 2006 geboren -> Kein Elterngeld

Im § 27 des Gesetzentwurfs steht:

(1)
Für die vor dem 1. Januar 2007 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption
aufgenommenen Kinder sind die Vorschriften des Ersten und Dritten
Abschnitts des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember
2006 geltenden Fassung weiter anzuwenden; ein Anspruch auf Elterngeld
besteht in diesen Fällen nicht.

(2) Der Zweite
Abschnitt ist in den in Absatz 1 genannten Fällen mit der Maßgabe
anzuwenden, dass es bei der Prüfung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Buchstabe b auf den Zeitpunkt der Geburt oder der Aufnahme des Kindes
nicht ankommt. Ein vor dem 1. Januar 2007 zustehender Anspruch auf
Elternzeit kann bis zum 31. Dezember 2008 geltend gemacht werden.

(3)
Für die dem Erziehungsgeld vergleichbaren Leistungen der Länder sind §
8 Abs. 1 und § 9 des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der bis zum 31.
Dezember 2006 geltenden Fassung weiter anzuwenden.


Demnach bekommen beispielsweise Eltern deren Kinder im Dezember 2006
geboren werden kein Elterngeld. Sie könnten aber einen Anspruch auf das
Bundeserziehungsgeld und das Landeserziehungsgeld haben. Dazu müsste
ihr Einkommen aber unterhalb der Einkommensgrenzen liegen. Nähere
Informationen über die verschiedenen Einkommensgrenzen beim
Erziehungsgeld können Sie auf der Seite http://www.elterngeld.net/erziehungsgeld.html nachlesen.

Wenn das Einkommen
der Familie die Einkommensgrenze des Erziehungsgeldes übersteigt,
bekommen die Eltern, von im Jahre 2006 geborenen Kindern, weder das
Elterngeld noch das Erziehungsgeld. Im Extremfall bekommen diese
Familien im Vergleich zu Familien von im Jahre 2007 geborenen Kindern
25.000 Euro weniger vom Staat.

Viele Menschen finden
diese staatliche Ungleichbehandlung ungerecht und wünschen sich beim
Elterngeld eine Übergangsregelung. Zu diesem Thema gibt es eine
öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag. Wenn Sie mehr über die
Petition erfahren möchten, dann besuchen Sie bitte die Seite http://www.elterngeld.net/petition.html.


Außerdem versuchen viele Eltern die Bürger, Verbände, Politiker und
Medien von diesem Zustand zu unterrichten. Auch eine Bürgerinitiative
hat sich bereits gebildet. Nähere Infos erhalten Sie auf der Seite http://www.elterngeld.net/initiative.html.



4. Mehr Kinder in Deutschland - Helfen Sie mit


In Deutschland werden zu wenig Kinder geboren. Das Glück Mutter und
Vater zu werden, bedeutete gleichzeitig starke finanzielle Einbußen in
Kauf nehmen zu müssen. Bei vielen Menschen sitzt diese Angst immer
noch sehr tief.

Helfen Sie mit! Leisten Sie Ihren Beitrag!
Tragen Sie die Botschaft des Elterngeldes in die Welt hinaus. Erzählen
Sie all Ihren Freunden, Kollegen und Bekannten vom neuen Elterngeld.
Natürlich wäre es schön, wenn Sie dabei unsere Seite www.elterngeld.net bzw. www.elterngeld.eu erwähnen würden.



5. Abbestellen des Newsletters

Sie können diesen Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Besuchen Sie dafür bitte die Seite http://www.elterngeld.net/abbestellen.html.



6. Impressum

Verantwortlich für diesen Newsletter: Michael Tell, Nydamer Weg 2, 22145 Hamburg, Telefon: 040-6782783, E-Mail: mtell@elterngeld.net

 
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