Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Eliza86, 28. SSW am 19.02.2010, 11:26 Uhr

Was darf man eigentlich...

Hallo zusammen,

hab schon im Mai-Forum gepostet, aber ich glaub da schlafen alle noch...

war gestern bei der VU, mein FA wollte mich ja sowieso nochmal sehen ( wegen den Wehen am Wochenende ) und dann hat er gleich die VU mit gemacht.
Werte vom Baby bekomme ich erst bei der nächsten VU in 2 Wochen wieder... Aber bei US war unser Zwergal frisch und munter und hat fleissig geturnt!

Bin jetzt ja diese Woche noch krank geschrieben, und mein FA meinte, wenn ich mein es würde mir guttun noch eine Woche daheim zu bleiben, dann soll ich am Montag nochmal kurz wegen einer Krankmeldung reinkommen... hab ich glaub ich schon vor...

jetzt meine eigentliche Frage: Was darf ich denn alles, wenn ich krankgeschrieben bin, aber KEINE Bettruhe verordnet bekommen habe?
Wollte doch am Sonntag mit meinem Mann zum Essen gehen, da ich Geburtstag hab und vielleicht nächste Woche ein paar Baby Klamotten einkaufen fahren...
Wir wohnen auf dem Land und da trifft man schnell mal wen, den man kennt und der dann vielleicht erzählt wen er wann und wo getroffen hat...

Was meint ihr dazu? Will ja auch keinen Ärger bekommen bzw. meinem Chef oder Arzt Probleme machen...

LG
Eliza

 
10 Antworten:

Re: Was darf man eigentlich...

Antwort von Heidschnucke am 19.02.2010, 11:28 Uhr

also Klamotten kaufen gehen fände ich ok, essen gehen würde wohl etwas komisch aussehen.

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Re: Was darf man eigentlich...

Antwort von Merlina, 17. SSW am 19.02.2010, 11:36 Uhr

also essen gehen würde ich auch :-) warum auch nicht, du bist ja nicht krank in dem sinne! du kannst nicht bis zum ende der ss dich zu hause verkriechen, oder? (ich meine falls du länger krank geschrieben werden solltest). so lange du dich soweit gut fühlst, solltest du die zeit genießen und auch etwas tun, was nach der ss mit säugling erstmal auf der strecke bleibt.

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@ Merlina

Antwort von Eliza86, 28. SSW am 19.02.2010, 11:38 Uhr

dachte ich mir auch so.
Wie gesagt, mir wurde ja keine Bettruhe verordnet, ich soll nur langsam machen und mich schonen wenn ich merke dass es mir zu viel wird...
Aber das Essen kann ja auch ganz schön anstrengend sein... Bei den Mengen die ich im Moment in mich reinstopf...

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Re: @ Merlina

Antwort von Missy27, 22. SSW am 19.02.2010, 11:57 Uhr

Das kommt auch drauf an weswegen du krank geschrieben bist. Aber wenn du nicht gerade wild feiern tust oder Extrem-Sport machst, kann dir keiner was. Bei ner dicken fetten Erkältung würde ich auch nicht essen gehen, aber wenn du dich nur schonen sollst, spricht nichts dagegen.

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Re: @ Missi

Antwort von Eliza86, 28. SSW am 19.02.2010, 12:00 Uhr

bin wg. vorzeitigter Wehen krank geschrieben. ABER: das war nur "Panikmache" von meiner Hebamme!!! Im KH waren keine Wehen, am Montag beim FA nicht, und gestern auch nicht!!!

Mein FA meinte nur, Ruhe würde mir nicht schaden...

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Re: @ Missi

Antwort von Missy27, 22. SSW am 19.02.2010, 12:06 Uhr

Dann halte dich einfach mit anstrengenden Tätigkeiten zurück würde ich sagen. Reicht ja häufig auch, wenn man alles langsamer angeht und sich keinen Stress macht.
Alles Gute!

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Re: @ Missi

Antwort von Eliza86, 28. SSW am 19.02.2010, 12:10 Uhr

ja, werd ich machen!
Danke!

LG

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Re: Was darf man eigentlich...

Antwort von Mausi2606, 14. SSW am 19.02.2010, 13:11 Uhr

mach dir mal keine sorgen du bist nicht bettlegerich krankgeschrieben friesche luft tut immer einem gut bzw euch beiden ;-)
ich bin in mom auch vil krank geschrieben und gehe auch raus wenn der arzt mir das erlaubt also genisse deinen geburtstag und geh ruihg shoppen mach nur langsamm

lg ela

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Re: Was darf man eigentlich...

Antwort von Onlyyou, 37. SSW am 19.02.2010, 13:31 Uhr

also bei uns in Ö kann man auf die krankmeldungen ausgänge draufschreiben

zb ist man krankgemeldet hat aber von 10-19 uhr ausgang oder so

lg

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Re: Was darf man eigentlich...

Antwort von Joey1, 39. SSW am 19.02.2010, 15:02 Uhr

Du darfst eigentlich alles machen, was deiner Genesung dienlich ist ;) Wenn Essengehen und Shoppingtouren dazu gehören, dann mach das. Nur in einem ähnlichen Betrieb, wie in dem, in dem du krank geschrieben bist, dürftest du nun nicht arbeiten.
Also wenn du Bäckereifachverkäuferin bist, dürftest du während deiner Krankschreibung jetzt nicht woanders was verkaufen...

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