Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Samu84, 16. SSW am 12.04.2014, 17:28 Uhr

Vaterschaftsanerkennung

Hallo ihr lieben,

Habt ihr eine Ahnung ab wann man die Vaterschaft anerkennen kann?

Ich les alles mögliche im Internet nur nicht ab wann es möglich ist. Wir würden es gerne vor der Geburt machen, was am logischsten ist :)!

 
5 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Mausi-Jolly, 38. SSW am 12.04.2014, 17:48 Uhr

Hallo,

soweit ich weiß, ist eine Vaterschaftsanerkennung jederzeit beim Jugendamt möglich, wir haben das im Januar gemacht ich glaub da war ich 25. oder 26. Woche. Wir haben auch gleich die geteilte Sorgerechtsvereinbarung unterschrieben. Brauchst nur nen Termin beim Jugendamt vereinbaren und ca ne Stunde Zeit, da die dir die Urkunden vorlesen muss mit allen Erklärungen usw.
Ich bin froh das gemacht zu haben, so habe ich jetzt in dem Punkt mehr Ruhe, weil ich weiß der Kleene ist auf jeden Fall beim Papa gut aufgehoben.

LG Mausi

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so ist es :)

Antwort von Tinchenbinchen am 12.04.2014, 18:01 Uhr

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richtig

Antwort von Erbse1407 am 12.04.2014, 18:09 Uhr

Dem kann ich nur zustimmen.
Ausnahme: willst du NUR die Vaterschaft anerkennen und nicht dass der Vster auch das Sorge recht hat kannst du das auch beim Standesamt deiner Gemeinde machen ( wenn du in einem Ortsteil oder Dorf wohnst).

Selbst das Jugendamt rät dir das vor der Geburt zu machen da dann bei der Geburt gleich der Vater in der Geburtsurkunde eingetragen werden kann ;-)

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Samu84 am 12.04.2014, 18:47 Uhr

Wenn das immer geht ist das ja super. Falls uns noch die große Langeweile überkommt :)

Wir wollten das in Düsseldorf beim Standesamt machen lassen, am besten natürlich Vaterschaft und das Sorgerecht. Jetzt weiß ich nur nicht mehr ob das beides da geht, naja sonst geh ich zum Jugendamt....

Hauptsache das Thema ist irgendwann abgehakt :)!
Ich danke euch für eure Hilfe :)!!!!

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von keinnamemehrfrei am 12.04.2014, 19:50 Uhr

hier macht man beides beim jugendamt, geht auch in einer sitzung. geht hier aber erst ab Lebensfähigkeit des Kindes also vollendete 24.ssw

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