Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von flergo, 25. SSW am 04.09.2013, 17:37 Uhr

Selbstständig und Krankenschein ?

Hallo

Ich bin selbstständig u seit 1.7 krank geschrieben u mich würde mal interessieren ob es noch so jemanden geht. Und ob es normal ist das die Krankenversicherung g nur bis sechs Wochen vor dem et Krankengeld bezahlt obwohl der Krankenschein weiterhin besteht ...
Ich finde es unfassbar das man als selbständiger kein Mutterschutz hat u krank schreiben lassen kann man sich auch nicht ist das normal ?

 
5 Antworten:

Re: Selbstständig und Krankenschein ?

Antwort von cashew1, 31. SSW am 04.09.2013, 19:14 Uhr

Ja, so siehts leider aus!
Du kannst lediglich privat Dich anders versichern, diese Absicherung für Mutterschaftsgeld usw ist aber extrem teuer.
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, bekommen kein Mutterschaftsgeld, allerdings habe ich eine private Versicherung für den Krankheitsfall, d.h. wenn ich länger als 6 Wochen nicht arbeiten kann und deshalb kein Einkommen habe, bezahlen die einen festgelegten Betrag. Muss man aber natürlich vorher machen. Die 6 Wochen bis zur Auszahlung muss ich dann vom Ersparten ausgleichen, genau wie die Zeit ab wann ich vor der Entbindung nicht mehr arbeite bis zum ersten Elterngeld.

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Re: Selbstständig und Krankenschein ?

Antwort von BabyNr3-Diana, 13. SSW am 04.09.2013, 19:15 Uhr

Hallo,

das ist leider so .... bin auch selbstständig und mit Kind Nr. 3 in der 13 ssw.
Bei mir so das ich alleine die Firma führe mit Grafikdesign - ich kann auch niemanden einstellen (anlernen usw. würde nix werden) d.h. auch bei mir entweder arbeiten und geld verdienen oder eben ruhig machen und Urlaub dann entsprechnd steht aber auch das Geschäft still. Werde mir trotzdem 2-3 Wochen um die Geburt "gönnen" und einfach urlaub machen. Dafür hab immer beiseite gelegt um solche sachen eben finanziell auszugleichen. Aber eben 6 Wochen vor Geburt und danach kann ich mir nicht erlauben. Also heißt es solange es geht arbeiten und danach sobald es geht wieder ran. Zum glück arbeite ich von Zuhause aus d.h. kann meine Zeit gut einteilen und auch planen und eben Schreibtischjob d.h. körperlich auch nicht ansträngend. Aber doof ist es eben trotdzem.

Das mit dem Krankschreiben ebenfalls so .. leid eines Selbstständigen dafür ist man halt selbst verantwortlich eventuelle ausfälle wie bei Krankheit vorher abzusichern. Deshalb ist man ja sein eigener Chef und brauchst niemanden rechenschaft ablegen oder Erklären wieso weshalb warum .. man ist aber auch für sich selbst verantwortlich.

Kann wirklich nur allen Selbstständigen den Tipp geben wer schwanger werden will oder ist und niemanden hat der die Firma in der zeit z.b. weiterführt oder angestellte hat - während man sich seinen eigenen Mutterschutz vor und nach der Geurt gönnt - Rücklagen zu bilden .... rechtzeitig oder eben bleibt einen nix anderes über als bis zum ende zu arbeiten und danach recht schnell wieder anzufangen - den wie man weiß als Selbstständiger ... ohne Arbeit auch kein Geld !

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Re: Selbstständig und Krankenschein ?

Antwort von flergo, 25. SSW am 04.09.2013, 20:01 Uhr

Hi danke für eure Antworten ... Aber jetzt mal ganz ehrlich wenn ich über diesen Zeitraum bis nach der Entbindung krank geschrieben bin u mir dann das Krankengeld gestrichen wir ist das echt net fair!

Zumale man als selbstständiger eh schon die A... Karte gezogen hat... Es fängt mit der Krankenversicherung deines Kindes an übers Elterngeld was auch net fair berechnet wird bis hin zu net betreungsmöglichkeit die ja erst an ein Jahr angeboten wird Tagesmütter nehmen auch erst ab 10 .Monaten na toll soll man mit Kind seine Kunden bedienen oder was ich finde echt das man doppelt z dreifach bestraft wird wenn man als selbstständiger schwanger wird

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Re: Selbstständig und Krankenschein ?

Antwort von Rattenpack, 23. SSW am 04.09.2013, 20:11 Uhr

Ich bin Freiberuflerin, da ist es ähnlich ...
Zwar habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld, aber nur, wenn ich im entsprechenden Zeitraum zur Geburt kein Geld verdiene. Blöderweise ist mein Geburtsmonat ausgerechnet jener, in denen Tantienem gezahlt werden! Würde mein Kind von Februar bis Dezember geboren werden, bekäme ich Mutterschaftsgeld. Es kommt aber ausgerechnet im einzigen Monat, in dem im Tantiemen erhalte - im Januar. Damit kein Mutterschaftsgeld. Klassisch Pech gehabt; ungerechnet finde ich es aber auch ...

Mutterschutz gibt es auch nicht und Krankengeld - nada.

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Re: Selbstständig und Krankenschein ?

Antwort von cashew1, 31. SSW am 05.09.2013, 7:17 Uhr

Wieso wird Dein Elterngeld nicht fair berechnet???
Es richtet sich lediglich -anders als bei Angestellten- nach dem letzten Steuerbescheid bzw. dem letzten Kalenderjahr, aber davon bekommst Du ebenso die 67% wie jede andere auch. Jedenfalls war das im letzten Jahr bei mir so...
Krankenversichert ist mein Kind auch ganz normal als kostenlose Familienversicherung über mich, bzw, in den drei Monaten in denen ich dann jetzt nach der Geburt des Zweiten nicht arbeite und EG beziehe, zusammen mit mir über meinen Mann.

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