Geschrieben von Katz+Maus am 26.07.2013, 8:39 Uhr |
Frage wegen Lohnbescheinigung zum EG-Antrag Bayern
Kann es sein, dass man für den aktuellen Antrag nur die Kopie der Lohnabrechnung und den letzten Steuerbescheid beilegen muss? Bei meiner Tochter hatte ich noch so ne Anlage, die vom AG ausgefüllt werden musste, entfällt die?
Und zum Steuerbescheid, mir liegt aktuell nur der von 2011 vor, der ist aber doch wenig aussagekräftig, weil ich 2011 noch in EZ war...
Irgendwie kommt mir das Ganze noch komplizierter vor als bei meiner Tochter damals. Vielleicht kann mir ja hier eine helfen. *hoff*
Danke schonmal
LG C.
Re: Frage wegen Lohnbescheinigung zum EG-Antrag Bayern
Antwort von Vega am 26.07.2013, 9:06 Uhr
Ich habe mir vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über den im Berechnungszeitraum erhaltenen Lohn ausstellen lassen (in meinem Fall von 03/11 bis 03/12).
Re: Frage wegen Lohnbescheinigung zum EG-Antrag Bayern
Antwort von MaMiVi am 26.07.2013, 9:10 Uhr
Bei mir war es im April `12 auch so, dass der Arbeitgeber ein Schreiben ausfüllen mußte.
Gruß
Re: Frage wegen Lohnbescheinigung zum EG-Antrag Bayern
Antwort von Würmchen1986 am 27.07.2013, 14:34 Uhr
ich hatte die letzten 12 bzw 15 gehaltsabrechnungen (kopie) belegen müssen und den letzten steuerbescheid...
bei meinem mann z.b. der soldat ist, und nur gehaltszettel nach änderungen gekommt (nur 2 stück für diesen zeitraum), müssen wir vom AG einen zettel ausfüllen lassen da zwei stück nicht ausreichend für eine berechnung sind...
ansonsten ruf dorf einfach an, fragen kostet ja nix ;9
lg
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