Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kathleen2611, 33. SSW am 17.11.2010, 13:40 Uhr

Elternzeit für den Mann und urlaub wenn kind geboren ist

muss der mann die Elternzeit beim chef vor der Geburt beantragen und wieviel vorher und wieviel sondertage urlaub bekommt der Mann wenn das kind geboren ist und muss der chef ihm die geben und wann?

 
2 Antworten:

Re: Elternzeit für den Mann und urlaub wenn kind geboren ist

Antwort von elki, 35. SSW am 17.11.2010, 13:53 Uhr

also sonderurlaub hängt vom arbeitgeber ab. normalerweise gibts nix. elternzeit sollte natürlich vorher mit dem chef abgestimmt werden. generell stehen jedem elternteil 3 jahre zu.wenn dein mann sofort ab geburt frei haben möchte,um bei euch zu sein, dann sollte er entweder schonmal urlaub einreichen für die zeit, oder eben, wenn es elterneziet sein soll, elternzeit abstimmen..
in nrw , zumindest bei der stadt düsseldorf kannst du die elternzeit in zwei teile teilen. man muss nicht drei jahre auf einmal nehemn. amn kann auch erstmal ein jahr nehmen und wird dann ein halbes jahr vor ablauf gefragt, ob man verlängern möchte, oder nicht.
man kann die elternzeit bis zum achten lebensjahr des kindes nehmen.
viee machen da, um zum schulanfang des kindes nochmal viel zeit zu haben.
allerdings geht es nur bis zum achten lj.
alles gute

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Re: Elternzeit für den Mann und urlaub wenn kind geboren ist

Antwort von Fuchsina, 38. SSW am 17.11.2010, 13:53 Uhr

1. Elternzeit:

Der Mann muss die Elternzeit beim Vorgesetzten ankündigen, aber nicht beantragen. D.h. der Vorgesetzte hat nicht die Möglichkeit "nein" zu sagen. Ich würde auch deshalb beim formulieren des Schreibens darauf achten, dass nicht "beantrage" sonder eher "anzeige" geschrieben wird. Am Besten vom Vorgesetzten quitieren lassen oder per Einschreiben zusenden.

Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Antritt angezeigt werden. Aber Achtung, Kündigungsschutz geniesst der Mann nur 8 Wochen vor und währen der Elternzeit. Wenn diesbezüglich also Bedenken bestehen, dann sollte man die Elternzeit auch tatsächlich nur "auf dem letzten Drücker" also 7 Wochen vorher angezeigen.

2. Sonderurlaub

Soweit ich informiert bin besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Sonderurlaub, deren Länge wird aber entweder tariflich, im Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung geregelt, ist also von Fall zu Fall unterschiedlich. Da die Elternzeit sich an Lebensmonaten des Kindes richtet, d.h. ab Geburtstag genommen werden muss, besteht hier nur die Möglichkeit, den Sonderurlaub an die Elternzeit "ranzuhängen". Am Besten sollte der Mann dies aber mit seinem Vorgesetzten besprechen.

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