Geschrieben von Sarah23-0, 31. SSW am 11.06.2020, 12:27 Uhr |
Elternzeit Partner
Hallo zusammen,
ich nehme 3 Jahre Elternzeit für unser Kind. Mein Partner nimmt die zwei Monate. Einen direkt nach der Geburt und den anderen dann später. In der Zeit wo wir beide daheim sind. Bekommen wir dann beide das Elterngeld? Also er für seinen Monat und ich weiterhin meines?
Re: Elternzeit Partner
Antwort von ELLIUM am 11.06.2020, 17:51 Uhr
Ja genau. Wir haben es genauso vor
Re: Elternzeit Partner
Antwort von Christiana, 37. SSW am 11.06.2020, 21:46 Uhr
Also beim 1. Monat, den ihr zusammen Zuhause seid, ja. Wenn er aber den 2. Monat erst irgendwann nimmt, z.B. erst am Ende deiner Elternzeit, dann nicht.
Anspruch habt ihr zusammen auf insgesamt 14 Monate Elterngeld (Basis-Elterngeld mit 67% eures jeweiligen Gehalts), man kann auch das Elterngeld nochmal halbieren lassen, also die Hälfte von 67%, dann nennt sich das Elterngeld Plus, das kann man max. 28 Monate beziehen.
Lieben Gruß, Christiana
Re: Elternzeit Partner
Antwort von Sarah23-0 am 11.06.2020, 21:50 Uhr
Das heißt den ersten Monat bekommen wir beide Geld und im zweiten Monat er dann nicht?
Also kurz und knapp gesagt?
Re: Elternzeit Partner
Antwort von Sarah23-0 am 11.06.2020, 21:52 Uhr
Also den zweiten Monat möchte er zum ersten Geburtstag nehmen
Re: Elternzeit Partner
Antwort von mimavi am 11.06.2020, 22:36 Uhr
Im ersten Monat nach der Geburt bekommt die Mutter Im Rahmen des Mutterschutzes noch Lohn, kein Elterngeld.
Wie lange die Mutter Elterngeld bezieht (Elterngeld plus) s hrieb sie ja nicht.
Es können aber beide Partner gleichzeitig Elterngeld beziehen.
Re: Elternzeit Partner
Antwort von Christiana, 37. SSW am 12.06.2020, 9:25 Uhr
Richtig, aber das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Meint, auch der 1. + 2. Monat zählt als Elterngeld-Monat.
Re: Elternzeit Partner
Antwort von Christiana, 37. SSW am 12.06.2020, 9:30 Uhr
So wie ihr es geplant habt, wird er gleichzeitig mit dir Elterngeld beziehen können, da ihr ja am 1. Geburtstag des Kindes auf jeden Fall innerhalb der 14. Monate seid, die man Anspruch hat.
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