Geschrieben von Amselei am 08.09.2010, 14:41 Uhr |
Elterngeldfrage die tausendste: Zuverdienst bei zweijähriger Auszahlung
Hallo ihr lieben!
Vielleicht ist ja unter euch ein Experte... bei der Elterngeldstelle kommt man so schlecht durch:
Wenn ich den Bezug des Elterngelds auf zwei Jahre verteile, kann ich im zweiten Jahr arbeiten gehen, ohne, dass was abgezogen wird? Bzw. wie viel darf ich verdienen oder wieviel wird abgezogen, falls was abgezogen wird?
Im ersten Jahr wird ja der Differenzbetrag zu 67 % des ursprünglichen Gehalts vor der Geburt gezahlt... (Also wird quasi das aktuelle Gehalt vom Elterngeld abgezogen) Aber wenn ichs auf zwei Jahre verteile, habe ich im ersten Jahr ja nix dazu verdient, also theoretisch Anspruch auf die vollen 67 %. Ist das richtig so?
Danke schon mal!
Re: Elterngeldfrage die tausendste: Zuverdienst bei zweijähriger Auszahlung
Antwort von wuselmaus78 am 08.09.2010, 14:55 Uhr
Ich bin durchgekommen und im zweiten Jahr darf ohne Abzug dazuverdient werden
LG
Re: Elterngeldfrage die tausendste: Zuverdienst bei zweijähriger Auszahlung
Antwort von Amselei am 08.09.2010, 14:56 Uhr
Super! Vielen, vielen Dank! :)