von Mariechen1, 16. SSW am 12.11.2013, 7:57 Uhr |
Elterngeld
Bevor die Elternzeit anfängt, bin ich ja die ersten 8 Wochen nach Geburt noch im Mutterschutz.
Ich möchte 12 Monate Elterngeld beantragen.
Bekomme ich das Elterngeld dann nach dem Mutterschutz und dann für 12 Monate? Also bei Geburt am 04.05.2014 Elterngeld vom 30.06.2014 - 30.06.2015 oder bis 04.05.2015???
Versteht ihr was ich meine???
Glg
Re: Elterngeld
Antwort von LouisApril05, 35. SSW am 12.11.2013, 8:10 Uhr
Ne du bekommst nach dem Mutterschutz nur bis zum 1 Geb. Elterngeld. Also 10 Monate oder du splittest es.
Re: Elterngeld
Antwort von MVgirl1986 am 12.11.2013, 8:55 Uhr
Hallo.
Du hast 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit.
Und 2 Jahre auf Elterngeld, dann aber gesplittet. Also jeden Monat dann nur die Hälfte vom Elterngeldanspruch.
Der Mutterschutz wird auf die Elternzeit mit angerechnet. D.h. wenn du 12 Monate Elternzeit nimmst, bekommst du 10 Monate Elterngeld und 2 Monate volles Gehalt oder Geld von der KK während Mutterschutz.
LG
Re: Elterngeld
Antwort von Halluzinelle von Tichy, 7. SSW am 12.11.2013, 12:46 Uhr
Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Die 12 Monate Elterngeld laufen dann ab der Geburt bis zum ersten Geburtstag. Es besteht aber die Möglichkeit bis zu 2 Jahre Elterngeld zu beantragen, allerdings ist es dann monatlich halb so viel.
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