Geschrieben von Hasenbande am 03.05.2015, 13:59 Uhr |
Elterngeld und BV
Wenn man 12 Monate Elterngeld bezogen hat und im 11. Monat Elterngeldbezug schwanger wird (man war "Vollzeit" zu Hause) Wie ist das mit dem BV. Bekommt man das sofort oder erst nach dem 12. Monat der Erlterbzeit und des Elterngeldbezuges? Wonach richtet sich die Höhe das Beschäftigungsverbotgeldes? Nach dem Elterngeld?
Hoffe es kann jemand helfen. Eine gute Freundin ist verunsichert und der Arbeitgeber gibt keine Auskunft (sauer über SS)
Danke Euch
Re: Elterngeld und BV
Antwort von Hasenbande am 03.05.2015, 14:03 Uhr
Es sollte heißen, wenn man 12 Monate Elterngeld beziehen möchte und im 11. Monat Elterngeldbezug...
Re: Elterngeld und BV
Antwort von sternenfee75 am 03.05.2015, 16:27 Uhr
In der EZ gibt es kein BV, erst danach. Das Gehalt richtet sich nach dem Einkommen, was man dann hätte. Das EG hat da nichts mit zu tun, nur ob man wieder in seinen VZ Vertrag zurückkehrt oder mit vereinbarter TZ.
Re: Elterngeld und BV
Antwort von summerlove am 03.05.2015, 16:52 Uhr
Sie bekommt das normale gehalt weiter bezahlt allerdings erst nach der elternzeit...
Re: Elterngeld und BV
Antwort von luvi am 03.05.2015, 17:48 Uhr
Hallo,
bis wann hatte sie Elternzeit geplant?
Erst nach Ende der geplanten Elternzeit gibts Gehalt im Beschäftigungsverbot.
Das Gehalt im Beschäftigungsverbot soll das eigentliche Gehalt ersetzen. Hat sie bereits mit dem Arbeitgeber Teilzeit vereinbart, gibts halt Teilzeitgehalt, ansonsten gibts das Gehalt wie vor der ersten Elternzeit.
Wenn sie beim Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angegeben hatte und keine Teilzeitvereinbarung während der Elternzeit vereinbart hat, bekommt sie auch kein Beschäftigungsverbot bzw. Gehalt.
Luvi