Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kleines-Mäusebaby, 24. SSW am 02.11.2011, 9:12 Uhr

Elterngeld für Vatermonate - Antrag

Huhu... mal ne Frage... Wann und wie muss mein Mann denn die Vatermonate beantragen? Also bei seinem Chef hat er sie schon angemeldet. Und wann beantragt man das beim Zentrum f. Familie & Soziales? Denn er will ja den ersten Monat ab Geburt schon machen. Es sollte ja möglichst ohne lange Wartezeiten aufs Geld über die Bühne gehen, da wir so viel nicht überbrücken können. Wenn ich gleichzeitig mit ihm zuhause bin im ersten Monat, bekomm ich ja auch zu der Zeit Elterngeld, oder? Bei Elias hat mein Mann keine Vatermonate genommen, deswegen weiß ich das nicht. LG

 
5 Antworten:

Re: Elterngeld für Vatermonate - Antrag

Antwort von DeniseR., 29. SSW am 02.11.2011, 9:19 Uhr

huhu
wir hatten uns da auch mals chlau gemacht da mein mann auch gerne vätermonat nehmen möchte
wir wissen nun, dass auf jeden fall 2 monate genommen werden müssen. entweder beide zu anfang oder zum ende nochmal nen monat
lg

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Re: Elterngeld für Vatermonate - Antrag

Antwort von falous am 02.11.2011, 9:39 Uhr

du bekommst ja die ersten 2 monate noch mutterschaftsgeld,also kein elterngeld!!!!!!das wird erst danach gezahlt.du kannst den antrag erst stellen wenn dein kind da ist da du ja noch einige papiere brauchst die du dann erst bekommst.der antrag wird aber auch zusammen mit deinem gestellt!
frag doch einfach mal beim amt nahc.die bearbeitung ist ja immer eine sache ,bei meinen ersten kindern habe ich zwischen 4-5 monate warten müssen und diesmal ging es in gute 4 wochen

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@kleines-mäusebaby

Antwort von BabyMirabelle am 02.11.2011, 9:56 Uhr

was wird es denn jetzt *neugierigbin*
du hattest doch neulich mal ein ultraschallbild gepostet..

lg *knuddel*

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Re: Elterngeld für Vatermonate - Antrag

Antwort von Leo engel am 02.11.2011, 13:12 Uhr

Antrag kann man erst ab Geburt stellen und die Bearbeitung kann bis zu 3 Monate dauern.

Ansonsten googlen, es gibt extra Nummer bei Fragen zum Elterngeld und jede Elterngeldstelle gibt dort auch Auskunft drüber

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Gleiche Konstellation wie bei uns

Antwort von Fuchsina am 02.11.2011, 18:31 Uhr

Wir hatten genau die gleiche Konstellation, mein Mann nahm auch den ersten Monat mit mir zusammen (dann noch mehrere, danach, aber das spielt jetzt keine Rolle).

Ich habe mich damals erkundigt, denn ich hatte in Erinnerung, dass der Anspruch schon im Voraus angemeldet werden kann und dann müssen nur die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden und die Bearbeitung ist schneller. Leider trifft dies nicht zu. Der Antrag kann tatsächlich erst nach der Geburt eingereicht werden, weil die Geburtsurkunde und die Meldebestätigung des Kindes zugefügt werden müssen. Hier der Zusatz: viele Gemeinden schicken nach der Geburt den Elterngeldantrag schon teilausgefüllt zu, damit die Meldebescheinigung nicht benötigt wird. Da dies aber einige Wochen dauern kann, würde ich an Eueren Stelle das nicht abwarten, sondern lieber die Meldebescheinigung beifügen.

Wir haben also vor der Geburt schon die Formulare ausgefüllt und hatten alles "stratklar" bis auf Geburtsurkunde und Meldebescheinigung. Diese Unterlagen haben wir - bei Anmeldung des Kindes - eingie Tage nach der Geburt besorgt, das geht meist unkompliziert und schnell beim Standesamt. Dann waren wir ca 1,5 Wochen nach der Geburt bei der Elterngeldstelle und haben den Antrag persönlich abgegeben. Der Bescheid und somit auch das Geld waren nach ca. 3 Wochen da.

Meine Erfahrung ist es insgesamt mit Behörden, dass es deutlich schneller geht, wenn man persönlich dort erscheint und die Sachen abgibt und seine Geschichte erzählt. Das würde ich Euch auch in diesem Fall so raten.

Wichtig ist in der Tat auch, dass auch Dein Antrag schon fertig vorliegen muss, (bzw. es wird ein Antrag zusammen ausgefüllt) und der Vater noch mindestens ein Monat irgendwann innerhalb der ersten 13 Lebensmonate des Kindes beantragt (13 deshalb, weil Ihr ja ein Monat parallel nimmt und somit der Gewährungszeitraum sich von 14 auf 13 Monate verkürzt).

Du bekommst übrigens in der Tag im ersten Monat auch Elterngeld, das Mutterschaftsgeld wird jedoch - wenn Du dies bekommst - voll auf des Elterngeld angerechnet. Da das Mutterschaftsgeld aber in allermeisten Fällen höher ist als das Elterngeld, bekommt man faktisch nur Mutterschaftsgeld ausgezahlt.

Grüße,

Reka

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