Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von SunshineMummy am 04.05.2017, 9:16 Uhr

Elterngeld -.- Finanzamt

Hallo, ihr Lieben.

Im Hauptforum ist das Thema wahrscheinlich eher unpassend, aber vllt. kann mir die eine oder andere Mummy hier helfen.

Wir haben jetzt die Steuerklassen gewechselt und ich bin jetzt in der 5.
Mein Elterngeld erhalte ich bald, das in Höhe des Mindestsatzes (300,-) und mein Mann ist in Teilzeit tätig.
Habt ihr nachzahlen (viel nachzahlen) müssen? Erst wurden wir so beraten und jetzt hören wir nur noch, dass bei 3/5 immer eine Nachzahlung ans Finanzamt kommt.


Wenn es bei euch auch so wahr, wie hoch war diese bei euch?


LG

 
13 Antworten:

Re: Elterngeld -.- Finanzamt

Antwort von mel_xder am 04.05.2017, 10:22 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/

Versuchs mal im Forum der Familienvorsorge, da gehts um solche themen.

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Re: Elterngeld -.- Finanzamt

Antwort von mel_xder am 04.05.2017, 10:23 Uhr

Ach sorry das ist ja nur ne info, und kein Forum. War ich zu voreilig, mein Fehler

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Re: Elterngeld -.- Finanzamt

Antwort von HSVMarie am 04.05.2017, 10:51 Uhr

Also wir haben 3 und 5 und haben immer was zurück bekommen. Zumindest von 2012 bis jetzt. Mein Mann arbeitet Vollzeit und ich war in der Zwischenzeit in Elternzeit, arbeitslos (ALG 1), Elternzeit, arbeitslos (ALG 1), Minijob, Elternzeit und momentan Hausfrau auf Jobsuche. Mein Mann ist im Außendienst tätig und wir haben ein Arbeitszimmer bis Ende 2016 gehabt. Außerdem haben wir ziemlich hohe Betreuungskosten.

Aber inwiefern man das vergleichen kann, weiß ich nicht. Wir haben die Steuererklärung über einen Steuerberater machen lassen. Der hatte gesagt, er berechnet das, aber wenn dabei eine Nachzahlung raus kommt, lässt er den Stift fallen und gibt uns die Unterlagen zurück.

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Re: Elterngeld -.- Finanzamt

Antwort von Mine74 am 04.05.2017, 12:04 Uhr

3/5 lohnt sich nur, wenn einer sehr viel mehr als der andere verdient. Ich denke mal, dass dein Mann deutlich mehr, als die 300€ verdient, als du bekommst.
EG unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Sprich, auch da zahlst du etwas steuern drauf, genau wie bei MuschafGeld. Aber lange nicht so viel als würdest du mit der 5 besteuert.
Also werdet ihr etwas nachzahlen müssen, aber auch nur, wenn dein Mann mit der 3 mehr gespart hat, als ihr beide zusammen hättet zahlen müssen.
Ist jetzt schwer zu erklären. Es muss nicht immer sein, dass ihr was nachzahlen müsst. Manchmal passt es auch und es kommt keine Nachzahlung.

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Re: Elterngeld -.- Finanzamt

Antwort von Mine74 am 04.05.2017, 12:07 Uhr

Mmmmhhh, bei 3/5 wird man irgendwann aufgefordert ne Erklärung zu machen. Also muss der Steuerberater doch irgendwann ran. Es sei denn, ihr macht das alleine.

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Re: Elterngeld -.- Finanzamt

Antwort von Julefabi2010, 15. SSW am 04.05.2017, 12:59 Uhr

Wir haben auch seit 7 Jahren 3/5 und mußten noch nie was zurück zahlen.

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Re: Elterngeld -.- Finanzamt

Antwort von HSVMarie am 04.05.2017, 13:01 Uhr

Ja in dem Fall, dass der Steuerberater uns das zurück gegeben hätte, dann hätten wir die selbst gemacht. Wir fanden das nett, weil der Steuerberater auch was kostet, wenn er die Steuererklärung ganz macht. Und dann auch noch eine Nachzahlung. Wär ja doppelt teuer geworden. Da hätten wir uns den Steuerberater gespart.

Aber wir haben bisher immer was zurück bekommen, darum sparen wir uns die Arbeit und lassen es über den Steuerberater machen.

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Re: Elterngeld -.- Finanzamt

Antwort von SunshineMummy am 04.05.2017, 13:05 Uhr

Ja, klar. Ihr habt aber nicht seit 7 Jahren Elterngeld erhalten :D, oder? Es geht hier um die Rückzahlung, mit dem Progressionsvorbehalt im Zusammenhang.

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Re: Elterngeld -.- Finanzamt

Antwort von frechemami am 04.05.2017, 14:02 Uhr

Wir haben auch 3/5 und in dem Jahr wo ich Elterngeld bekam mussten wir nix nachzahlen ...nur jetzt wo ich wieder arbeite zahlen wir sehr viel nach

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Re: Elterngeld -.- Finanzamt

Antwort von Dreikindmama am 04.05.2017, 14:06 Uhr

Das stimmt so nicht ganz.

Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass das Elterngeld und der Verdienst des Partners zusammengezählt wird, aus diesem Betrag dann der Steuersatz berechnet wird und dieser Steuersatz dann auf den Verdienst des Ehemannes angewandt wird. Somit wird lediglich der Verdienst des Ehemannes mit dem höheren Steuersatz versteuert und das Elterngeld bleibt nach wie vor unversteuert.

Gruß

Sylvia

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Re: Elterngeld -.- Finanzamt

Antwort von Julefabi2010, 15. SSW am 04.05.2017, 14:28 Uhr

Natürlich haben wir keine 7 Jahre am Stück EG bekommen, aber wir haben drei Kinder in den 7 Jahren bekommen und mußten bei dieser Konstellation der Steuerklassen nie etwas an das Finanzamt zurück zahlen. Mein Mann ist Hauptverdiener und ich habe ein kleines Einkommen.

Ich hoffe du hast es jetzt verstanden wie ich es gemeint habe.

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Re: Elterngeld -.- Finanzamt

Antwort von Julefabi2010, 15. SSW am 04.05.2017, 14:31 Uhr

Da kommt es eben auf den Verdienst beider Eheleute an. Wo nicht viel ist, kann man nicht viel holen, wenn man gut verdient, hat man eben den Nachteil das nachgezahlt werden muß, das ist aber auch ein tolles System, vielen Dank liebe Bundesregierung unter Leitung einer kinderlosen Kanzlerin

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Re: Elterngeld -.- Finanzamt

Antwort von sibs1 am 06.05.2017, 9:05 Uhr

Hallo,

ich hatte vor 10 Jahren ein wenig mehr als Mindestsatz. Mein Mann hat Vollzeit gearbeitet. Wir haben nichts nachzahlen müssen, sondern sogar noch ein wenig wieder bekommen.

LG Sibs

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