Geschrieben von Jessi86, 24. SSW am 01.01.2010, 19:07 Uhr |
Antrag auf Erstlingsausstattung???
Hallo ihr Lieben.
Erst einmal wünsche ich euch ein schönes neues & erfolgreiches Jahr! ;o)
Hoffe, dass mir hier Jemand weiterhelfen kann.
Mein Arbeitsvertrag wurde aufgrund meiner SS nicht verlängert und somit bin ich seit heute arbeitslos. Am Montag wollen mein Freund & ich zu unser ortsansäßigen ARGE gehen und aufstockend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragen.
Kennt sich hier Jemand mit dem Antrag auf Erstlingsausstattung, (ich habe eine Tochter die im Febr. 5 Jahre alt wird. Da kann man doch schlecht erwarten, dass ich alles aufbewahrt habe. Oder?) sowie für Umstandsmode aus? Gut ich weiß, dass das von Ort zu Ort unterschiedlich ist. Aber in etwa müssten doch die Regelsätze gleich sein oder!? Für was genau kann der Antrag gestellt werden? Bis wann muss ich ihn gestellt haben? Muss man Belege vorlegen? Erhält man die Unterstützung sofort oder erst ab einer gewissen SSW? Muss ich irgendwas grundlegendes beachten? Fragen über Fragen, aber ich bin über jede Antwort und Hilfe dankbar!!! :o)
Vielen, lieben Dank im Voraus & liebe Grüße
Jessi
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von kati1976 am 01.01.2010, 19:12 Uhr
also ich habe was bekommen obwohl der altersunterschied zur kleinsten nur 18 monate ist.
hier hat es gereicht einen ganz einfachen antrag zu stellen.
hiermit benatrage ich unterstüzung für umstandsmode und erstlingsausstattung.
ich habe für umstandsmode 100 € bekommen erstlingsausstattung 300E
umstandsmode ab der 13 SSW
das andere 6 wochen vor geburtstermin.
du bekommst ab der 13 SSw aucch einen mehrbedarf (ca. 50€) im monat
kati
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von khadi, 30. SSW am 01.01.2010, 19:33 Uhr
Ich habe von der ARGE bei meinem Sohn ca. 130 EUR für Umstandsklamotten bekommen - wird kurzfristig nach Antragsstellung überwiesen!
Für die Erstlingsausstattung habe ich damals 450 EUR bekommen!
Die ARGE verlangt, dass man die Sachen 3 Jahre aufbewahrt. Mein Sohn ist jetzt 20 Monate alt und ich bin in der 30 SSW jetzt!
Da ich wegen eines höheren Gewichts neue Schwangerschaftsklamotten brauchte, habe ich wieder komplett die 130 EUR bekommen! einen Antrag auf Erstlingsaustattung hab ich auch gestellt - da bekomme ich allerdings diesmal nur 255 EUR (für Bett, Matratze und ergänzende Dinge) - dieses Geld wird leider erst 6 Wochen vor dem errechneten ET gezahlt! Find ich reichlich spät - kann man aber nicht ändern!
Was ihr auch noch probieren könntet, wäre ein Antrag bei der Caritas (läuft über die Stiftung Familie in Not). Weiß zwar nicht, ob die ein Limit setzen bezügl. der SSW! Aber Fragen kostet ja nix!
Da hab ich für beide Kinder noch schön Geld bekommen! bei meinem Sohn 350 zusätzl. zur ARGE und diesmal habe ich 250 EUR bekommen und dann nochmal 150 EUR weil wir noch eine Wohnung bekommen haben!! Für die Stiftung muß man alle Belege aufheben und nachweisen können, dass man alles fürs Baby ausgegeben hat! Muß aber nicht heissen, dass sie auf jeden Fall die Belege sehen wollen! Nach Geburt muß man nur eine Kopie der Geburtsurkunde hinschicken, dann ist alles ok!
Also wie du siehst, man wird zum Glück nicht alleine gelassen mit den ganzen Anschaffungen!
Drück Euch die Daumen, dass ihr auch noch ein bissel Unterstützung bekommt!
LG
Khadi
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von Osame am 01.01.2010, 19:35 Uhr
Du kannst auch einen Antrag bei der Cartias bei der Schwangerschaftshilfe stellen, da mußt Du dann den Verdienstnachweis Deines Freundes mit bringen und sagen was Du alles brauchst dann rechenen sie das aus und Du bekommst Geld übnerwiesen Du mußt nicht nachweisen das Du das alles dafür gekauft hast falls Du Sachen gebraucht bekommst.
Vielen lieben Dank...
Antwort von Jessi86, 24. SSW am 01.01.2010, 19:47 Uhr
... für die schnellen und auch schon vielen Antworten!!! :o)
Ihr habt mir wirklich sehr weitergeholfen. Werde mich gleich am Montag mal überall schlau machen!!! Gut zu wissen und vorallem auch sehr beruhigend zu wissen, dass man doch noch mit so mancher Unterstützung rechnen kann!!!
Vielen Dank & liebe Grüße
Jessi
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von SvenjaFM, 40. SSW am 01.01.2010, 19:49 Uhr
Hallo,
kannst Du denn nicht ALG 1 beantragen?
Wenn nicht, dann stell den Antrag auf ergänzende Leistungen bei der Arge.
Das dauert allerdings auch seine Bearbeitungszeit..., leider.
Wenn das aber durch ist, dann kannst Du einen völlig formlosen Brief (Antrag) indem Du um Umstandsmode bittest bei der Arge einreichen.
Ich habe 210 € diesmal und 190 € bei meiner ersten SS bekommen.
Die erstausstattung wird für JEDES Kind neu bewilligt.
Bei meiner ersten Tochter bekam ich 300 €, in dieser SS 450 € (???ehrlich gesagt weiß ich es grad nicht auswendig).
Pauschalisieren kann man in Deinem Fall aber nicht, da es davon abhängt was Dein freund verdient und wie hoch eure ergänzenden Leistungen sein werden.
Belege muss man bei der Arge nicht vorlegen.
Umstandsmode kann man ab der 13. Woche einreichen, ab dieser Woche hast Du Anspruch auf einen Schwangerschaftsmehrbedarf ( das bekommst Du automatisch, Du musst nur einmalig Deinen Mutterpass vorlegen).
Den Antrag auf Erstaustattung ( den Du auch völlig formlos einreichst) kannst Du auch jederzeit abgeben, allerdings wird er erst 8-6 Wochen vor der Geburt bearbeitet, das heißt auch erst dann gibts das Geld!
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von Jessi86, 24. SSW am 01.01.2010, 19:55 Uhr
Ich habe ALG 1 beantragt und dieses bis zum Mutterschutz bewilligt bekommen. Das sind grade mal 880,50€ und mein Freund hat momentan keinerlei Einkäufte. Ich war immer Alleinverdiener und er ist auch erst vor kurzem zu uns gezogen.
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von mini2004, 24. SSW am 01.01.2010, 19:55 Uhr
hallo
ich bringe meine guterhaltenenen kinderkleider und spielsachen zur caritas.. bei uns gibts da ein lädchen in der stadt da können alle mittellosen oder harzt4 / arbeitslose einkaufen.. musst dir nur ein ausweis ausstellen lassen. dann kosten z.b strampler und co nur 1-2 euro . frag doch da mal nach!!
lg. meli
nachtrag
Antwort von mini2004, 24. SSW am 01.01.2010, 19:57 Uhr
versuch doch mal ein wohngeld zu beantragen..dann sparst du auch noch geld.
lg.meli
Re: nachtrag
Antwort von Jessi86, 24. SSW am 01.01.2010, 19:59 Uhr
Ja, auch das mit dem Wohngeld wäre noch eine Option.
Allerdings müssen wir ja jetzt erstmal am Montag bei der ARGE alles beantragen. Dann wird das Ganze sicherlich noch eine gewisse Zeit dauern, bis wir einen Bescheid oder Bewilligung erhalten und dann kann ich ja leider erst die weiteren Möglichkeiten beantragen!
wegen Nachtrag - kein Wohngeld bei HARTZIV
Antwort von khadi, 30. SSW am 01.01.2010, 20:11 Uhr
Huhu,
kleiner Nachtrag von mir dazu.....wenn man Leistungen nach SGBII - sprich HARTZIV bekommt - dann hat man keinen Anspruch auf Wohngeld!
LG
Khadi
Re: wegen Nachtrag - kein Wohngeld bei HARTZIV
Antwort von mamafürvier am 01.01.2010, 20:14 Uhr
Noch n Nachtrag...
im H4 ist das Wohngeld quasi drin... heißt dann nur anders.
Re: wegen Nachtrag - kein Wohngeld bei HARTZIV - das stimmt so nicht ganz
Antwort von Jessi86, 24. SSW am 01.01.2010, 20:14 Uhr
Ich habe eine Zeit lang ALG II erhalten, weil ich nur Teilzeitbeschäftigt war.
Meine Tochter und ich fielen damals in die Leistung rein und dann kam ein neues Gesetz, dass ich alleine für meine Tochter Wohngeld beantragen kann/musste. Und der Hammer war, dass ich für sie alleine, zusätzlich zum ALG II, mehr erhalten habe, als uns für uns beide an Wohngeld zugestanden hätte...
Jessi
Antwort von mamafürvier am 01.01.2010, 20:17 Uhr
Wie? Dein Freund hat nichst? Kein ALG1 oder ALG2? Wenn ihr jetzt zusammenlebt dann seid ihr eine Bedarfgemeinschaft und müßt das ALG2 gemeinsam beantragen was seine Einnahmen und Ausgaben und deine angeht.
lG mf4
Re: wegen Nachtrag - kein Wohngeld bei HARTZIV - das stimmt so nicht ganz
Antwort von mamafürvier am 01.01.2010, 20:19 Uhr
Wenn dein Kind kein ALG2 bekommt kanst du Wohngeld beantragen sonst ist es drin im ALG2, kennst du ja... die ganze Logik der Rechnerei der Ämter erschließt sich mir oft nicht
Re: Jessi @ mf4
Antwort von Jessi86, 24. SSW am 01.01.2010, 20:20 Uhr
Ja, momentan hat er nichts. Als er noch bei seinen Eltern gewohnt hat,
wurde er von ihnen "unterstützt". Jetzt wo er bei mir wohnt, wollten wir die ganzen Behördengänge auch zusammen tätigen & alles gemeinsam beantragen. Wenn wir glück haben, wird er auch schon bald einen Job haben - Bewerbung läuft noch, also drückt uns die Däumchen!!!
Re: wegen Nachtrag - kein Wohngeld bei HARTZIV - das stimmt so nicht ganz
Antwort von SvenjaFM, 40. SSW am 01.01.2010, 20:23 Uhr
Tja, dann hast Du aber auch nicht mehr Geld!
Entweder Dein Kind wird von der Arge abgelehnt, dann musst Du für sie Wohngeld beantragen.
Du oder Dein Freund bekommt aber nix von der Wohngeldstelle.
Nimmt die Arge Deine Tochter an, kannst Du auch für sie kein Wohngeld beantragen.
Das heißt alle Personen die h4 beanspruchen haben kein Anrecht auf Wohngeld.
Re: Jessi @ mf4
Antwort von mamafürvier am 01.01.2010, 20:24 Uhr
Klar, drück ich. Ihr solltet euch beide schleinigst drum kümmern, daß alles anläuft, denn dich, ihn und Nachwunchs finanziell allein abdecken das wird sonst nix.
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von tinkerbell87, 33. SSW am 01.01.2010, 20:36 Uhr
Hey Jessi,
ich habe das erst ziemlich spät gemacht, war da in der 22 SSW. Ich bin zu ProFamilia gegangen und habe dort mit einer Sachbearbeiterin den Antrag ausgefüllt. Sie sagte damals, dass die Bearbeitung und bis ich das Geld auf dem Konto habe 6 Wochen dauern kann... zum Glück war ich noch rechtzeitig da, denn man weiß ja nie wie lange die Bearbeitung dauert. Nach einer Woche hatte ich dann Post bekommen, 750 € sollte ich für die Erstausstattung und Umstandsmode bekommen. Ich musste dann nur die beigefügte Erklärung unterschreiben (du musst sämtliche Einkaufsbelege aufheben evtl musst du die nämlich nachreichen, genauso die Geburtsurkunde) und zurückschicken. Das Geld war dann eine Woche später auf meinem Konto. Ging also sehr schnell :-)
Viel Glück und alles Gute
LG
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von Jessi86, 24. SSW am 01.01.2010, 20:44 Uhr
Sagen wir mal ich erhalte Unterstützung von Pro Familia, Caritas oder der Diakonie. Natürlich würde mir das auf beantragte Unterstützung bei der ARGE angerechnet werden, gar keine Frage. Wenn ich jetzt allerdings Unterstützung in der ernormen Höhe wie tinkerbell87 von Pro Familia erhalte und nichts mehr von der ARGE, können oder dürfen die mir (also die ARGE) das Geld von Pro Famila auf unsere Regelleistungen anrechnen???
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von Amy2011 am 01.01.2010, 20:46 Uhr
ich habe bei beiden kindern je 620€ bekommen (25 mon. al.unterschied).
die wollten alle uns. ein-u. ausgaben wissen.
hier bei uns in der diakonie muss man bis zur 20.ssw antrag gestellt haben, danach nehmen sie ungerne anträge an.
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von tinkerbell87, 33. SSW am 01.01.2010, 20:47 Uhr
mhmm... ich habe immer gedacht, dass man das nur einmal beantragen kann...
Die Mitarbeiterin von ProFamilia sagte damals, dass ich mit 500 € rechnen sollte, liegt mir der Höhe vielleicht daran, dass ich meine kleine allein großziehen werde... der Papa hat leider kalte Füße bekommen...
War absolut erstaunt über die Höhe, habe mich tierisch gefreut....
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von mamafürvier am 01.01.2010, 20:50 Uhr
Man kann nur eines beantragen aber ob das alle so tun und ob das dann rauskommt weiß ich nicht.
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von Jessi86, 24. SSW am 01.01.2010, 20:53 Uhr
Natürlich über die Höhe hätte ich mich auch sehr gefreut und es freut mich auch für dich, dass du in dieser Höhe unterstütz wurdest!!! ;o)
Wenigstens etwas, wenn du dich schon nicht auf den "Erzeuger" verlassen konntest!!! Ich wünsche euch alles Gute ;o)
Re: wegen Nachtrag - kein Wohngeld bei HARTZIV - das stimmt so nicht ganz
Antwort von skeani, 18. SSW am 01.01.2010, 20:54 Uhr
Das stimmt so nicht.
Meine Freundin bekommt auch ALG II und hat jetzt von der Arge ein Schreiben bekommen, dass sie gefälligst Wohngeld für die Kinder zu beantragen hat, sonst gibt es kein Geld mehr für die Kinder.
Dieser ganze Behördenkram geht mir gewaltig auf den Senkel. Ich habe nicht den Eindruck, dass die wissen was sie tun.
Und man kann es selbst nichtmal mehr überprüfen, weil es nichtmal nachvollziehbare Berechnungen dazu gibt.
Und wenn man nachfragt und/oder sie anfordert wird man noch blöde angemacht.
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von Amy2011 am 01.01.2010, 20:55 Uhr
ich musste übrigens bei der diakonie unterschreiben (beim antrag ausfüllen), dass ich sonst von woanders nichts bekomme/beantragt habe,
weil die mir sonst das geld wieder weg nehmen!
d.h. ich kann nicht bei der arge u. dann auch noch bei der diakonie das geld beantragen, man kann also nur bei einer stelle beantragen, sagten DIE mir.
Re: Dann hab ich da was falsch verstanden... :o(
Antwort von Jessi86, 24. SSW am 01.01.2010, 20:56 Uhr
Achso ich hatte das in vorherigen Beiträgen so verstanden, das man einen Antrag bei der ARGE stellen kann und mit dem Bescheid (Angabe der Höhe) versuchen kann, evtl. zusätzlich noch bei einer anderen Einrichtung zu beantragen... - SORRY, falsch verstanden.
Naja, wie du schon sagst, ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ALLE so handeln, wie man sollte... :o(
Klarstellung
Antwort von khadi, 30. SSW am 01.01.2010, 21:04 Uhr
Huhu nochmal,
man muß unterschreiben, dass man nur bei einer Einrichtung den Antrag stellt - das ist richtig! Wenn du also zur Caritas gehst, darfst du nicht extra noch zu Pro Familie!
Und die Unterstützung von der Stiftung wird nicht mit den H4 Bezügen verrechnet! Das bekommt man zusätzlich! Ganz offiziell!
Bei dem Antrag von der Stiftung musst du sogar den H4 Bescheid mit einreichen! Und die gehen sogar davon aus, dass man als H4-Empfänger auch von der ARGE Geld bekommt! Diejenigen, die kein H4 beziehen, aber dennoch wenig verdienen, bekommen dann von der Stiftung weitaus mehr Geld - hab da schon von Beträgen um die 1200 bis 1400 hier im Forum gelesen!!!
Und mit dem Wohngeld ist es so, wie andere schon schrieben, wenn du H4 bekommst, dann kriegst du für dich kein extra Wohngeld mehr, wenn deine Tochter aber Kindergeld + Unterhalt bekommt, dann fällt sie aus H4 raus und hat dann Anspruch auf Wohngeld! Ist bei mir auch so!
Mein Mann bekommt als Student auch kein H4, somit bekommt er aber Wohngeld! Gleiches gilt für meine Tochter aus 1. Ehe. Sie hat Unterhalt + Kindergeld + Wohngeld! Da der Unterhalt aber recht hoch ist, wird er mir zum Großteil als Einkommen angerechnet! Unfair ist das! Ebenso, dass man von den Kindergeld Erhöhungen als H4 Empfänger nicht profitiert - das wird wieder mit dem H4 verrechnet!!! :-((((
Ach ja, diese Gesetze.....man braucht schon etwas Erfahrung, um zu wissen welche Rechte man hat! ;-)
Bei Fragen gern PN!!!
LG
Khadi
Re: wegen Nachtrag - kein Wohngeld bei HARTZIV - das stimmt so nicht ganz
Antwort von mamafürvier am 01.01.2010, 21:31 Uhr
Nein sie wissen es nicht, was sie tun.
Meine Freundin hat auch ALG2, sollte Wohngeld beantragen fürs Kind.
Tat es und natürlich bekam sie als Antwort... wer ALG2 bekommt bekommt kein Wohngeld
Wohngeld gibts für Kinder die kein ALG2 bekommen... so zumindest was ich weiß... aber ob das alle von der Arge wissen
Re: Klarstellung
Antwort von YDaRkAnGeLY, 13. SSW am 02.01.2010, 22:49 Uhr
Dies ist ja auch meine zweite Schwangerschaft und wir haben ebenfalls Geld beim AA beantragt.
Ich habe bereits Ende Dezember 158,-€ für Schwangerschaftsbekleidung bekommen und bekomme im Februar, also fünf (!!!) Monate vor dem Entbindungstermin, 390,-€ für Erstaustattung. Die zahlen also nicht unbedingt erst 6-8 Wochen vorher, war bei meinem Sohn damals auch viel früher.
Knaller an Silvester???
Muss magnesium in der ss sein???
Muskelkrämpfe trotz Magnesium
@allalso immernoch keine mens oder anzeichen in sicht..
Ausscharbungen
Was kann das sein... (stellenweise jucken)
Happy New Year.
Milchpumpe
Schmerzende Gelenke-Hat jemand einen Rat oder Erfahrungen?