Reisen und Urlaub mit Kindern

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von Leena  am 24.01.2021, 15:59 Uhr

Ups, gar nicht mitbekommen...

Das gilt ja wohl doch bereits jetzt:

"Diejenigen, die mit einem PCR-Test oder Antikörper-Test eines EU / EFTA-Staates nachweisen können, dass sie bereits von einer COVID-19 Infektion genesen sind, sind von der Quarantäne befreit. Alle, die mit einer gültigen Impfbescheinigung (oder Eintrag im internationalen Impfpass) nachweisen können, dass sie eine vollständige Impfung mit einem anerkannten Impfstoff gegen COVID-19 erhalten haben, sind ebenfalls von der Quarantäne befreit."

Für alle anderen bleibt es weiter bei Einreise-Quarantäne und Doppel-Tests.

Ich warte eh sehnsüchtig auf meine Impfung....

 
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