Geschrieben von mf4 am 19.05.2014, 21:25 Uhr |
Wo kommt mein Sohn im Falle meines Versterbens hin?
Wenn der Erzeuger keinen Kontakt wünscht dann lass dir von ihm schriftlich geben, dass er im Fall der Fälle die Sorge nicht ausüben will.
Es gibt eine Sorgerechtsverfügung (Vordrucke findet man im Netz). Diese + das Schreiben vom Ex dann dürfte alles in trocknen Tüchern sein.
Ein Mensch zu dem nie Kontakt bestand wird aber kein Gericht so einfach ein Kind zusprechen, wenn es bei Schwester und Stiefvater aufgewachsen ist.
- Wo kommt mein Sohn im Falle meines Versterbens hin? - Lenchen3012 16.05.14, 9:15
- Re: Wo kommt mein Sohn im Falle meines Versterbens hin? - Sternenschnuppe 16.05.14, 20:01
- Re: Wo kommt mein Sohn im Falle meines Versterbens hin? - Lenchen3012 17.05.14, 8:56
- Re: Wo kommt mein Sohn im Falle meines Versterbens hin? - Sternenschnuppe 17.05.14, 9:43
- Re: Wo kommt mein Sohn im Falle meines Versterbens hin? - mf4 19.05.14, 21:25
- Re: Wo kommt mein Sohn im Falle meines Versterbens hin? - Lenchen3012 17.05.14, 8:56
- Re: Wo kommt mein Sohn im Falle meines Versterbens hin? - Sternenschnuppe 16.05.14, 20:01
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