Patchwork - Familien

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Geschrieben von Soie am 25.04.2015, 21:46 Uhr

Prozesskostenvorschuss

Ich hab das so verstanden, das es nicht um ein gemeinsames Kinder der AP und Ihres Mannes geht, sondern um ein Kind des Mannes. Sie soll also Ihrem Mann Prozesskostenhilfe da sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

 
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