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Geschrieben von Trini am 12.06.2015, 10:42 Uhr

Wegnehmen ist ja schon mal blöd ausgedrückt

Die Kinder GEHÖREN nämlich weder dir noch ihm.

Der Regelfall ist bei einer Trennung das geteilte Sorgegerecht mit 50/50-Regelung.
Und selbst das nutzen die meisten Väter ja nicht aus.
Selbst bei alleinigem Sorgerecht des Vaters (und das müsste schon sehr gut begründet sein), hättest du immer noch ein Umgangsrecht.

ABER: so weit wird es nicht kommen, wenn du derzeit die Hauptbezugsperson bist und es keine Probleme bei der Betreuung der Kinder gibt.

Lass dich also nicht verunsichern.

Trini

 
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