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Geschrieben von Tinai am 15.04.2012, 14:53 Uhr

Unterhaltsanspruch?

Hallo,

hast Du den übehaupt Anspruch auf Unterhalt? Du bist unterhaltspflichtig Deinem Sohn gegenüber.

So ganz klar ist mir auch nicht - wenn DU i einer Umschulung bist, bekommst Du vermutlich Geld in dieser Zeit. Ansonsten: Job suchen und wenn es Putzen oder in der Bäckerei verkaufen ist.

Warum sollte Dein Ex-Mann für Deinen Lebenswandel aufkommen, wenn er auch Euren gemeinsm Sohn bei sich hat?

Grüße Tina

 
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