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Geschrieben von Schlaflos am 01.07.2011, 16:57 Uhr

Und täglich grüßt das Murmeltier...

So gut wie jeden Morgen befleissigen sich unsere Mieter eines regen Frühsports, welcher stets von einer rhythmischen Bass-Hymne begleitet bzw. beendet wird.

Selbst mein Mann, der kein Kind von schlechten Eltern ist, hat mittlerweile seine Meinung dazu, obwohl er noch recht gelassen ist.

Was ich nicht bin. Nein, ich bin NICHT neidisch, weder auf den Mann noch auf die Aktivität. Einfach nur extremst genervt und oft auch gereizt, da ich dadurch aus dem Tiefschlaf gerissen werde und anschließend nur noch weiter döse, bis der echte Wecker klingelt, während es Madames Dienstzeiten zulassen, durchaus noch eine Runde zu drehen.

Die zwei können von mir aus machen, was sie wollen und so oft sie wollen, aber ich möchte nicht dauerhaft davon Kenntnis erlangen.

Was tun??? ( Wo ist eigentlich der Kopulations-Smiley?)


Fragende Grüße von
Schlaflos, die ihrem Namen mal wieder alle Ehre macht

 
7 Antworten:

Re: Und täglich grüßt das Murmeltier...

Antwort von fiammetta am 01.07.2011, 17:05 Uhr

Hi,

Du kannst hier dasselbe tun wie bei jeder anderen dauerhaften Lärmbelästigung: Erst ansprechen, dann abmahnen und dann kündigen.

Es gibt einige Treffer dazu bei Google, z.B. http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/sex-in-der-wohnung.htm

LG

Fiammetta

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Re: Und täglich grüßt das Murmeltier...

Antwort von Susi0103 am 01.07.2011, 17:10 Uhr

Ich empfehle dringenst Oropax (oder wie auch immer die geschrieben werden).

Für dünne Wände bzw. hellhörige Wohnungen, können die Mieter gar nix.
Da ist maximal der Vermieter gefragt, dass er eine vernünftige Lärmdämmung einbaut (keine Ahnung, ob sowas überhaupt möglich ist).

Du könntest noch in Erwägung ziehen, Dein Schlafzimmer woanders hin zu verlegen (Zimmertausch?), falls das die Wohnung zulässt.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sexgeräusche, wie Kinderlärm und auch Dusch- und Klospüllärm nicht für ne Abmahnung reicht

Lg, Susi
(die auch schon solche Nachbarn hatte, aber hey, als wir noch keine Kinder hatten, auf die Rücksicht genommen werden musste, waren wir auch nicht gerade Heilige...)

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Re: Und täglich grüßt das Murmeltier...

Antwort von Susi0103 am 01.07.2011, 17:13 Uhr

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/sex-in-der-wohnung.htm

Tatsache... ich bin baff. Hätte nie gedacht, dass das möglich ist.

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Re: Und täglich grüßt das Murmeltier...

Antwort von fiammetta am 01.07.2011, 17:21 Uhr

Hi,

da täusch Dich `mal nicht, Susi...

Kinderlärm ist erlaubt, an der Klospülung kannst Du nur bedingt etwas ändern, aber Brunftgeräusche lassen sich durchaus vermeiden.

Abgesehen davon ist wohl kaum zu verlangen, dass Schlaflos als Vermieterin das Schlafzimmer wechselt, wenn die beiden genauso gut im Wohnzimmer oder meinetwegen sogar in der Abstellkammer ihre Turnübungen absolvieren könnten? Ich würde da auch recht stinkig.

LG

Fiammetta

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@fiammetta

Antwort von Schlaflos am 01.07.2011, 17:24 Uhr

Danke!

Ich kopier den Text mal unten rein.

Tja, dann bin ich wohl so "ein normaler Durchschnittsmensch" ;-((
Naja, ob das Geräusch ortsüblich ist? Keine Ahnung, unvermeidlich aber anscheinend schon... ;-)

Klasse finde ich diesem Zusammenhang ja, den Satz mit der Polizei: "Einziges Problem: Vermutlich ist die Geräuschquelle bis zum Eintreffen bereits erloschen.“ So lang kann er ja dann - leider oder zum Glück - auch wieder nicht. Vielleicht sollte ich die Polizeit einfach mal prophylaktisch einbestellen???

Puh, und wenn ich jetzt was sage, dann haben sie noch Anspruch auf Mietminderung, da der Mangel in der Mietsache liegt??? Das MFH IST hellhörig. Da hilft nur noch eines: Abreißen...
Komischweise habe ich in der Vergangenheit nie etwas gehört.

@susi: wohnungsintern umziehen bringt nix... irgendwer kriegts dann immer mit... Habe neulich mal in einem anderen Bett schlafen müssen, da bin ich genauso aufgewacht.

Uaah-uhhh-uhhh

LG
Schlaflos

Text:
"Aus juristischer Sicht ist ein Geräusch bedeutungsvoll, wenn es ein normaler Durchschnittsmensch nicht mehr erträgt. Ausnahme: das Geräusch ist ortsüblich oder unvermeidlich. Dazu erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB): „Letztlich geht es nur darum, ob gegen Immissionsschutzgesetze verstoßen wurde. Dafür spielt die Geräuschquelle keine Rolle. Wenn etwas zu laut ist, ist es zu laut. Besondere Dezibel-Grenzen oder ähnliches gibt es aber nicht.“. Zu Problemen kommt es regelmäßig nach 22 Uhr, denn es gibt einen besonderen gesetzlichen Schutz für die nächtlichen Ruhezeiten. Wer nach 22 Uhr richtig Lärm macht, der muss auch mit großem Ärger rechnen - was auch für zu lautes Gestöhne und Lustschreie gilt. Ropertz sagt: „Nachbarn können in solchen Fällen wegen Ruhestörung die Polizei rufen.

Einziges Problem: Vermutlich ist die Geräuschquelle bis zum Eintreffen bereits erloschen.“Grundsätzlich muss man aber auch festhalten, dass ein Lärmbelästigung im Haus ein Mangel der Mietsache ist, die wiederum zu einer Mietminderung berechtigt. Das können im Einzelfall schon mal 20 Prozent und mehr sein. Um die Mietminderung geltend zu machen, muss der Mieter die Lärmbelästigung beim Vermieter anzeigen. Dieser ist nämlich dafür verantwortlich, für eine Beseitigung der Lärmbelästigung zu sorgen. In einem konkreten Fall wurde daher ein Sex-Pärchen aus Zwickau vor der Kündigung vom Vermieter abgemahnt. Die Abmahnung war allerdings erfolglos, denn nach wie vor stand hier lautstarker Sex auf dem Tagesprogramm. Dazu Ulrich Ropertz: „Wenn die Mieter auch nach einer Abmahnung ihr Fehlverhalten nicht abstellen, kann das zur Kündigung führen – und zwar völlig zu Recht!“"

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sorry schlaflos

Antwort von veralynn am 02.07.2011, 8:47 Uhr

was können die dafür, dass du so einen leichten schlaf hast? wenn du im tiefschlaf wärst, würdest du nicht aufwachen und wenn das haus tatsächlich so hellhörig ist, dann können sie erst recht nichts dafür. wer weiss, vielleicht hören sie euch ja auch. od. stopft ihr euch ein kissen in den mund? ich finde du übertreibst. auch wenns nervt, du kannst denen doch nicht vorschreiben, wie sie sich beim sex verhalten sollen. mach halt oropax rein.

v.

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@veralynn

Antwort von Schlaflos am 02.07.2011, 10:43 Uhr

Hallo Veralynn!

;-))

Falls Du bemerkt haben solltest: ich nehme die Sache durchaus mit Humor, auch wenn sie mich, zugegebenermassen, nervt.

1.: das Hören hat nichts damit zu tun, dass ich einen leichten Schlaf habe. Mein Nick "Schlaflos" bezieht sich eher auf mein Dasein als Nachteule. Selbst mein Mann bekommt es ja mit und ist - oh Wunder - ebenfalls mittlerweile leicht genervt.

2.: Ohropax wäre insofern blöde, weil ich ja dann ggf. den echten Wecker nicht mehr höre. Der nachbarliche Weckdienst ist i. d. R. 30-45 Minuten vor unserem Wecker.

3. Vorschreiben in Sachen Sex will und kann ich niemandem etwas. Aber es liegt sicherlich nicht alleine am Kissen, ob man die Geräusche hört oder nicht. Und ja: man kann auch in diesem Punkte zumindest etwas Rücksicht auf die Umwelt nehmen.
Angeregt durch Fiammettas Link habe ich spasseshalber noch ein wenig weiter gegoogelt: "...Es sei nämlich eine Selbstverständlichkeit, dass jeder Bürger von den in der Verfassung garantierten Freiheitsrechten nicht schrankenlos Gebrauch machen darf. Vielmehr endet das Recht zur freien Entfaltung dort, wo - ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte - Rechte Dritter betroffen sind." (http://www.business-on.de/muenchen/sex-belaestigung-geraeusche-nachbar-gericht- entfaltung-_id13886.html)

Ich werde natürlich nicht vor Gericht wegen so etwas ziehen. Aber ich finde schon, dass dies etwas mit Rücksichtnahme zu tun hat. Ich bin mir sicher, würden sie durch UNSERE Geräusche gestört, wäre ihnen das auch nicht recht. Dies ist ein sehr intimer Bereich und dieser geht meiner Meinung nach nicht jeden etwas an.

Übertrieben finde ich das jedenfalls nicht.

LG
Schlaflos

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