Partnerschaft - Forum

Partnerschaft - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von caroline2012 am 11.12.2012, 10:37 Uhr

Umgangsrecht beantragen

Hallo!
Vielen Dank für Eure Tipps!!!!!!
Nun ganz konkret, findet Ihr wirklich , ich sollte beim Anwalt das Umgangsrecht feststellen lassen?
Mein Mann würde auf jeden Fall das Jugendamt einschalten. Die Frau vom Jugdendamt hat eindeutig gesagt, dass sie findet, ich sollte zuerst den Kontakt zu meinem Sohn wieder finden.Mein Mann soll mit ihm zum Kinderpsychologen, doch da wartet man 6 Wochen!!So lange warten kann ich nicht, denn dann festigt sich nur die jetzige Situation.Als ich meinte, ich könnte zum Anwalt das Umgangsrecht festlegen lassen, meinte sie , dann würde sie eingreifen.
Habt ihr damit Erfahrungen gemacht?
Habt Ihr ganz praktische Tipps, ausser immer wieder aunrufen , wie ich den Kontakt herstellen kann? Er will noch nicht einmal mehr mit mir ins Kino. Und mein Mann sagt, wenn er nicht will, zwingt er ihn nicht.
Wir hatten ausgemacht, dass ich ihn am Freitag von der Schule abhole und zur Probe für heilig Abend bringe. Nun ist meinem Mann eingefallen, dass um 14 Uhr auch Weihnachtsfeier in der Schule ist. Ich würde gerne mit ihm hingehen.Doch letzten Freitag wollte er noch nicht einmal neben mir sitzen, da waren wir alle bei der Probe in der Kirche da(mein Mann, mein Sohn und ich). Würdet ihr dahin gehen? Wenn dann alle anderen Eltern und Lehrer sind, die die Abneigung sehen würden? Ich muss dazu sagen. Die Entscheidung beim Jugendamt fiel, deswegen, dass auch die Lehrerin gesagt hat, sie hat dei Erzieherin vom Ganztag wäre erstaunt gewesen, dass mien Sohn nicht mit mir kommen wollte. DIe Frau vom Jugendamt hat gesagt, wenn das nicht so gewesen wäre, hätte sie gesagt, mein Sohn verhält sich so, weil der Vater dabei ist. Sonst hätte sie gesagt, es sollte fest geregelt werden, dass ich mein Sohn jedes 2. Wochenende bei mir ist.
Danke für Eure Beiträge!!!

 
46 Antworten:

Re: Umgangsrecht beantragen

Antwort von hormoni am 11.12.2012, 10:44 Uhr

Nein, sollst du nicht!

Such DIR einen Psychologen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umgangsrecht beantragen

Antwort von 96AlteLiebe am 11.12.2012, 10:55 Uhr

Wenn dein Sohn nicht will dann zwinge ihn nicht. Du treibst ihn dadurch weiter von dir weg.
Krieg dein Leben wieder auf die Kette und lass ihn auf dich zukommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

es geht weniger ums "was" denn um das "wie"

Antwort von mama.frosch am 11.12.2012, 10:59 Uhr

dein "wie", wie du mit ihm kontakt aufnimmst tut ihm offenbar nicht gut. wie du mit ihm redest, was er nicht sagen oder fühlen darf um dich nicht zu verletzen und damit aus seiner kindlichen sicht schuld dran zu haben wenn es dir noch schlechter geht oder dich das "traurig macht".


kinderpsychologe finde ich eine gute idee und 6 wochen wartezeit sind völlig tragbar. anderswo wartet man 6 monate und länger. soll dein sohn nicht die chance haben, zum kinderpsychologen zu gehen und das durcheinander in das er emotional geraten ist (nicht unwesentlich durch DEIN verhalten), nur weil DU es "so lang nicht aushälst"?

für deinen sohn ist es sicherlich ein gewinn, wenn sich die jetzige situation erstmal festigt, denn stabilität ist etwas, das er dringend braucht. DU auch, aber die kann dir dein sohn nicht geben und darf es in dem ausmaß, wie du sie brauchst auch nicht. dafür brauchst du professionelle hilfe, um auf deine eigenen füße zu gelangen. dann wird es auch mit dem kind wieder besser laufen weil es dann nicht mehr in einen inneren zwiespalt und loyalitätskonflikte gebracht wird durch dein verhalten. du bist dafür da dass es dem kind gut geht - nicht umgekehrt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Geh zum Anwalt und geh zur Weihnachtsfeier.

Antwort von Petra28 am 11.12.2012, 11:00 Uhr

Ja, was denn sonst?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umgangsrecht beantragen

Antwort von kravallie am 11.12.2012, 11:05 Uhr

schreibe einfach einen formlosen brief an das familiengericht deiner stadt und fordere dein umgangsrecht ein.
wenn man dir das beim jugendamt tatsächlich streitig machen will, würde ich mich da gar nicht weiter rumschlagen.
da braucht man auch nicht mal einen anwalt.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umgangsrecht beantragen

Antwort von Sternenschnuppe am 11.12.2012, 11:07 Uhr

Wenn sie das ohne Anwalt macht und da SO auftritt, dann kann sie das allerdings auch gleich lassen, denn der Ex wird gut arguentieren können warum der Umgang dem Kind schadet.

Und sie wird da sitzen und permanent auf der bösen bösen Schwester und dem Ex rumhacken und wie schlecht es ihr geht.

Ohne Anwalt fährt sie das gesetzliche Umgangsrecht ganz an die Wand befürchte ich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umgangsrecht beantragen

Antwort von Pamo am 11.12.2012, 11:10 Uhr

Vor allem wenn sie in ihrem selbstgeschreibselten Antrag ausgiebig darlegt wie unmoralisch die Schwester ist und dass der Vater ihre Versicherung gekündigt hat etc.

Rationalität ist angesagt und da hapert es im Moment. Also Anwalt einschalten, der sortiert das dann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

da täuscht ihr euch

Antwort von kravallie am 11.12.2012, 11:16 Uhr

btdt.

und wenn es einen betreuten umgang gibt, aber das umgangsrecht wird ihr sicher nicht genommen werden.

nur ein rottweileranwalt nützt und den kann sie sich nicht leisten. thema hatten wir schon.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Es nützt auch ein normaler.

Antwort von Petra28 am 11.12.2012, 11:20 Uhr

Familienrichter sind ja nicht doof. Ansonsten bin ich bei Dir - das Umgangsrecht wird ihr nicht genommen werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: da täuscht ihr euch

Antwort von Sternenschnuppe am 11.12.2012, 11:20 Uhr

Denke auch dass betreuter Umgang das schlechteste Ergebnis sein wird, denn Umgangsrecht hat sie ja auf jeden Fall.

Mit Anwalt braucht es den aber vielleicht auch gar nicht, sofern sie endlich mal ans Kind und nicht an sich denkt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: da täuscht ihr euch

Antwort von Pamo am 11.12.2012, 11:22 Uhr

vielleicht wird sie in der derzeitigen Situation im Extremfall das Sorgerecht verlieren, aber das Umgangsrecht doch wohl kaum. Den Umgang muss sie eben einfordern, aber daran hapert es doch schon

PS: LG an dich, Kravallie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: da täuscht ihr euch

Antwort von kravallie am 11.12.2012, 11:24 Uhr

lieber betreuter umgang, als gar keiner, was hier von manchen in aussicht gestellt wird.

der vater meiner tochter hat es ähnlich emotional, formlos, weder mit rottweiler, noch mit pkh-anwalt geschafft.
und das, nachdem er betreffendes 11jähriges kind nicht mal kannte.

was das jugendamt sagt, darauf würde ich nichts geben....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: da täuscht ihr euch

Antwort von Sternenschnuppe am 11.12.2012, 11:25 Uhr

Gerade wegen der berechtigten Verletztheit wäre jemand mit Weitblick an ihrer Seite sinnig.
Einer der aufzeigt welch rechtliche Möglichkeiten sie hat ihre Position zu stärken.

Ihr aufzeigt auf was es ankommt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umgangsrecht beantragen

Antwort von hormoni am 11.12.2012, 11:26 Uhr

da kenn ich mich nicht aus. Insofern kann ich dazu nichts senfen.

Was ist denn da der Unterschied?

Zwischen Umgangsrecht, betreutes Umgangsrecht und Sorgerecht?

Ich kann mir das zwar irgendwie denken, aber...

Ich bin der Meinung, dass dem Kind nicht geholfen ist, wenn die Mutter sich nicht unter Kontrolle hat.

Andererseits verstehe ich die Sehnsucht nach dem Kind und sie wird ggf durch den regelmäßigen Umgang etwas entspannter..

LG

h

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umgangsrecht beantragen

Antwort von Pamo am 11.12.2012, 11:30 Uhr

Sorgerecht hat die AP weil sie die Mutter ist bis es ihr gerichtlich genommen wird und auch nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Umgangsrecht hat ein Elternteil man auch ohne Sorgerecht
Begleiteter Umgang kann gerichtlich angeordnet werden, wenn Gründe dafür vorliegen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umgangsrecht beantragen

Antwort von Tinchenbinchen am 11.12.2012, 11:30 Uhr

Ich weiß nicht, ob ich das so auf Krampf durchsetzen würde.
Grundsätzlich verweigert man dir ja den Umgang gerade nur, weil du dich deinem Sohn gegenüber unmöglich verhältst und er deshalb nicht mehr zu dir will.
Das geht ja nicht einmal aktiv von deinem Ex aus, sondern er richtet sich nach dem, was dein Sohn will. Und das hast du selbst verschuldet.

Ich finde auch die Tante vom JA nicht verkehrt, wenn sie dir Ratschläge gibt, wie du dich deinem Sohn langsam (!) wieder annähern kannst.
Vielleicht nimmst du die einfach mal an, nimmst hin, dass es beim Kinderpsychologen gerade mal kurz dauert (und das ist wirklich kurz!).

Geh zur Weihnachtsfeier und sei einfach da.
Dräng dich ihm nicht auf, halt dich zurück und sei einfach und vor allem unaufgeregt da. Sag ihm vielleicht, dass dir gefallen hat, was er gemacht hat und dann geh wieder. Fertig.
Bring Ruhe rein.
(Und such dir professionelle Hilfe. Aber das hat man dir ja schon hundertmal gesagt.)


Was hast du von einem Umngangsrecht, jedes zweite WE und in den Ferien, wenn die Beziehung zu deinem Kind eh im Eimer ist und darunter womöglich noch mehr leidet.
Ich bin da ganz bei der JA-Frau.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: da täuscht ihr euch

Antwort von Nurit am 11.12.2012, 11:39 Uhr

Geh auf jeden Fall zur Weihnachtsfeier; egal wo Du sitzt. Es gibt sicher noch mehr Scheidungskinder, bei denen die Eltern auch nicht einträchtig zusammen sitzen.
Ich würde mich mit dem JA überhaupt nicht mehr befassen; die haben keine Kompetenz, solche Entscheidungen zu fällen; allenfalls befragt man sie im Prozess, aber nicht einmal das muss ein.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass Lehrer, die auch dieses und jenes bemerkt haben wollen, sich im Ernstfall genau überlegen, ob sie aussagen oder nicht; da muss schon mehr vorgefallen sein, als dass eine Lehrerin zu anderen ihre persönliche Meinung kundgetan hat.
Dir wurde schon länger vorgeschlagen, einen Anwalt aufzusuchen. Ich kann nicht verstehen, warum Du das noch nicht getan hast. Diese erneute Eskalation wäre nicht nötig gewesen.
Und: wäre Dein Ex nicht mit Deiner Schwester zusammen, wäre es eben eine andere Dame; er hat das Recht, sich wieder neu zu verlieben. Du hast das Recht das blöd zu finden; aber ganz bestimmt darfst Du Dein Kind nicht in solche Konflikte stürzen. Die Konsequenz kennst Du ja jetzt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Kindeswille ist nicht immer Kindeswohl, irgendwas stimmt doch hinten und vorne nicht

Antwort von Sailor am 11.12.2012, 11:49 Uhr

Ich finde die Geschichte langsam sehr abstrus.

Normalerweise entscheiden Gerichte immer so, dass dem Kind der Kontakt zu BEIDEN Elternteilen erhalten bleibt - selbst dann, wenn das Kind aussagt, dass es den Kontakt nicht möchte, vor allem wenn das Kind noch recht jung ist. Die Leute vom Gericht und vom Jugendamt sind ja nun auch nicht dumm und wissen sehr wohl, dass das Kind beeinflusst worden sein kann und die Kontaktverweigerung gar nicht von ihm stammt, sondern von irgendeinem Erwachsenen suggeriert wurde (und je jünger das Kind ist, umso mehr).

Es müssen schon sehr krasse Dinge vorgefallen sein, damit der Kontakt einem Elternteil gerichtlich verwehrt wird (Gewalt, Alkohol, Drogen, Vergewaltigung, Mord, Totschlag...). Das ist ja bei dir nun nicht der Fall. deshalb kann ich so einiges an deiner Geschichte nicht ganz glauben oder du erzählst hier nur die halbe Wahrheit.

Das sage ich deshalb, weil ich von meiner Jugendfreundin weiß, wie das bei ihr als Kind gelaufen ist - sie war auch Scheidungskind, lebte bei der Mutter und wollte keinen Kontakt zum Vater. Ihr Vater war Schläger und Alkoholiker und DENNOCH wurde jahrelang vom Gericht darauf bestanden, dass sie regelmäßig Kontakt zu ihm hatte. Gegen ihren Willen, weil es ja zum Kindeswohl wäre, dass der Kontakt zum anderen Elternteil bestehen bleibt. Es hat vier(!) lange Jahre und viele Anhörungen gedauert, bis man endlich davon überzeuigt war, dass sie wirklich partout keinen Kontakt zum Vater will, da er so ein widerlicher Kerl war.
Deshalb kann ich kaum glauben, dass man dir so schnell und leichtfertig das Umgangsrecht entzogen haben soll.
Ich verstehe auch nicht, warum du nicht schon längst einen Anwalt hast, siondern jetzt erst zu einem gehen willst.


"Als ich meinte, ich könnte zum Anwalt das Umgangsrecht festlegen lassen, meinte sie , dann würde sie eingreifen"

Das verstehe ich ebenfalls nicht. Die Frau vom Jugendamt will eingreifen? Inwiefern eingreifen - für dich oder gegen dich? Und warum dann, wenn du zum Anwalt gehst?

Komische Geschichte, das alles.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

steht das denn irgendwo??

Antwort von kravallie am 11.12.2012, 11:52 Uhr

dass das umgangsrecht entzogen wurde???
kann sein, daß ich das überlesen habe.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindeswille ist nicht immer Kindeswohl, irgendwas stimmt doch hinten und vorne nicht

Antwort von Pamo am 11.12.2012, 11:52 Uhr

Ihr wurde das Umgangsrecht doch gar gerichtlich nicht entzogen. Der Umgang wird lediglich verweigert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindeswille ist nicht immer Kindeswohl, irgendwas stimmt doch hinten und vorne nicht

Antwort von Fredda am 11.12.2012, 11:54 Uhr

Ich glaube, es handelt sich zum großen Teil um Kopfkino oder vorwegnehmendes Katastrophisieren, wie in der Geschichte mit dem Mann, der sich den Hammer leihen will und sich vorstellt, der Nachbar gibt ihm keinen und sich so reinwirtschaftet, dass er am Ende zum Nachbarn geht und ihn anschreit, er soll seinen blöden Hammer behalten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindeswille ist nicht immer Kindeswohl, irgendwas stimmt doch hinten und vorne nicht

Antwort von Osterhase246 am 11.12.2012, 11:56 Uhr

und ich glaube, da steckt noch viel mehr dahinter und wir kennen nur die halbe wahrheit...

ich halte mich lieber zurück ....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindeswille ist nicht immer Kindeswohl, irgendwas stimmt doch hinten und vorne nicht

Antwort von Fredda am 11.12.2012, 11:56 Uhr

Dass das keine objektiven und vollständigen Berichte sind, ist ja klar.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke @ Pamo!

Antwort von hormoni am 11.12.2012, 11:57 Uhr

begleiteter Umgang hieße dann, dass jemand neutrales bei Treffen mit dem Kind dabei wäre....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindeswille ist nicht immer Kindeswohl, irgendwas stimmt doch hinten und vorne nicht

Antwort von Osterhase246 am 11.12.2012, 12:01 Uhr

da sowieso, aber ich meine, dass ein ganz wichtiges detail verschwiegen wird.... glaube ich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindeswille ist nicht immer Kindeswohl, irgendwas stimmt doch hinten und vorne nicht

Antwort von Pamo am 11.12.2012, 12:03 Uhr

Möglich, aber das wird nur die AP wissen und es wird sicherlich Berücksichtigung finden, wenn sie sich ENDLICH an einen Anwalt wendet. Ich wünsch ihr viel Glück!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umgangsrecht beantragen

Antwort von Patti1977 am 11.12.2012, 12:04 Uhr

Ja ich würde hingehen. Einfach sich und Interesse zeigen. Ohne viel zu sagen, wie sehr du ihn liebst. Nur da sein. Nicht mit Gefühl bedrängen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindeswille ist nicht immer Kindeswohl, irgendwas stimmt doch hinten und vorne nicht

Antwort von caroline2012 am 11.12.2012, 12:22 Uhr

Was die Frau genau gemeint ist, weiss ich auch nicht.Sie meinte nur, sie würde diesen Vorschlag machen,mein Kind nicht zu zwingen jedes 2.WE bei mir zu sein sondern langsam annähern und zum Kinderpsychologen. ich könnte es mir überlegen und ihr dann Bescheid sagen.Denn je mehr man ein Kind zu etwas zwingt. errreicht man nur das Gegenteil.Ich meinte, sonst hätte ich die Möglichkeit, das Ungangsrecht festlegen zu lassen. Sie sagte, ja aber dann würden sie auch an die genaue Wortwahl kann ich mich nicht mehr genau erinnern.
Zum Glück wird mein Kind von keinem misshandelt!! Das Einzige,was passiert ist, das hatte ich aber erzählt! ist, dass ich , als ich es erfahren hatte durchgedreht bin. Dorthin gefahren bin. Ich wollte , dass meine Schwester es mir ins Gesicht sagt .Sie hat nicht geöffnet , die Tür ging leider!!ich wußte das nicht leicht auf, drüchte gegen die Tür öffnete dann von inne die Türklinke , habe mich verletzt, blutete nahm mein Kind auf dem Schoss. Er brachte ir Pflaster. Danach hatte ich nich aber im Griff. Dsa ist nie wieder passiert.
Ich habe nichts verschwiegen. Ich hatte das erzählt!
Danach durfte ich mein Kind nur unter 1. Beobachtung besuchen. Und dann regelten wir, dass er jedes 2. WE bei mir ist. Wie gesagt, ich habe das jetzt erst erkannt, aber jetzt würde ich es ihm nicht zeigen , dass mich das verletzt, wo ich das jetzt weiss.Doch jetzt habe ich keine Möglichkeit mehr. Er hatte wollte zu erst nicht zu mirkommen, doch wenn er dann bei mir war, war er sogar sehr anhänglich.Wollte alles mitmachen, was ich auch mache.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das ist doch ein guter Vorschlag.

Antwort von Fredda am 11.12.2012, 12:26 Uhr

"Sie meinte nur, sie würde diesen Vorschlag machen,mein Kind nicht zu zwingen jedes 2.WE bei mir zu sein sondern langsam annähern und zum Kinderpsychologen. ich könnte es mir überlegen und ihr dann Bescheid sagen.Denn je mehr man ein Kind zu etwas zwingt. errreicht man nur das Gegenteil."

Deckt sich so mit der überwiegenden Meinung der hier Lesenden. Warum willst du dein Kind denn zwingen? Du hast es doch lieb. Lass ihm die Zeit, sich zu fangen, sich an den Alltag zu gewöhnen, den Termin beim Psychologen wahrzunehmen. In der Zeit kannst du dir auch Hilfe suchen und dann gestärkt eine ganz normale Umgangsregelung ausmachen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Liebe Caroline!!!

Antwort von Mucki+Ninchen am 11.12.2012, 12:27 Uhr

Du hast in den vergangenen Wochen sooviele Tipps bekommen, Ratschläge, Hinweise. Du nimmst nichts davon wirklich an, warum soll dir hier heute wieder das halbe Forum mit Rat und Tat helfen, wenn du noch in deinem Film lebst und diesen wieder und wieder abspielst?

Deinem Sohn tust du zurzeit offenbar nicht gut, das kann ich auch gut verstehen, denn kein Kind mag (bewusst oder unbewusst) unter Druck gesetzt werden.

Lass ihn doch erstmal in Ruhe, mache DU eine Therapie, vielleicht auch stationär. Bekomme erstmal Abstand! Und zügle deinen Hass auf Ex-Mann und Schwester. Und nochmal - es war bereits dein Ex, als deine Schwester dazu kam. Das kannst du moralisch verwerflich finden, aber rein rechtlich ist es total egal, denn sie hat faktisch nichts falsches getan!

Ob dein Sohn was ahnte oder nicht, ist auch total egal.

Aber du bekommst offensichtlich gerade die Quittung dafür, dass du dich da hineinsteigerst, dich in Selbstmitleid suhlst und und enormen Hass in dir aufbaust - das spürt dein Sohn und (unabhängig davon, ob die Schwester oder der Mann ihn beeinflussen oder nicht) er zieht sich zurück, denn das ist seine einzige Möglichkeit als Kind!

Dein Mann hat recht. Wenn dein Sohn nicht mit dir reden will, kann und darf er ihn nicht zwingen.

Im Übrigen: Wäre es umgekehrt, und der Mann würde Hass säen und wütend sein und das Kind würde nicht mehr zu ihm wollen: Würdest du ihn zwingen? Wohl kaum ...

Und so leicht nimmt dir niemand das Umgangsrecht gerichtlich weg, nur mach dir selbst nicht alles kaputt! Komm erstmal wieder runter von der Palme, sortiere dich und dein Leben, mache eine Therapie und gib deinem Jungen Zeit! Dann näherst du dich an ... schreib ihm einen Brief (einfach nur mit netten Grüßen und frage, wie es ihm geht, aber schreib um gotteswillen nicht, wie sehr du ihn vermisst und dass du soooo traurig bist etc. pp.) Und DANN schau weiter ... aber das wird keine Sache von 5 Tagen, sondern eher von 5 Monaten oder länger sein. Nur so schaffst du es, auf Dauer eine neue Beziehung zu deinem Sohn aufzubauen. Entweder du reißt dich jetzt zusammen, um langfristig erfolgreich zu sein, oder du gehst kurzfristig gegen Wände und hast langfristig verloren...

Doof ist es, keine Frage. Aber du bist zum Teil selbst dafür verantwortlich ...

Dein verletztes Ego macht alles kaputt!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindeswille ist nicht immer Kindeswohl, irgendwas stimmt doch hinten und vorne nicht

Antwort von caroline2012 am 11.12.2012, 12:33 Uhr

Bei der Weihnachtsfeier trägt er nichts vor . Die Kinder tragen nihcts vor. Ich weiss nicht, ob es besser ist, wenn ich hingehe oder nicht

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindeswille ist nicht immer Kindeswohl, irgendwas stimmt doch hinten und vorne nicht

Antwort von Pamo am 11.12.2012, 12:35 Uhr

Es wäre eine Gelegenheit ihn zu sehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindeswille ist nicht immer Kindeswohl, irgendwas stimmt doch hinten und vorne nicht

Antwort von Fredda am 11.12.2012, 12:39 Uhr

Geh doch hin, es ist eine Gelegenheit, dich ganz normal zu benehmen, wenn das Kind dabei ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Liebe Caroline!!!

Antwort von caroline2012 am 11.12.2012, 12:44 Uhr

Er trägt bei der Weihnachtsfeier nichts vor.
Ich denke , da sitzen die Eltern , Kinder und Lehrer zusammen und trinken Kaffee. Ich weiss nicht, ob es gut ist, wenn ich hingehe. Ich muss mich aber jetzt entscheiden

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Liebe Caroline!!!

Antwort von Pamo am 11.12.2012, 12:49 Uhr

Ist doch großartig. So kannst du dich mit ihm unterhalten statt ihn nur auf der Bühne zu sehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Genau deshalb fragte ich auch irgendwo unten...

Antwort von MM am 11.12.2012, 12:51 Uhr

... ob es evtl. etwas gebe, was die AP uns nicht erzählt hat und was aber diese Haltung der Damen (Herren? ) vom JA etwas erklären würde. Das find ich halt auch etwas seltsam...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Liebe Caroline!!!

Antwort von Mucki+Ninchen am 11.12.2012, 13:09 Uhr

Dann geh hin, sei nett und freundlich. Unterhalte dich mit anderen Müttern und Vätern, ignoriere weitestgehen Ex und Schwester, grüße deinen Sohn und schau, dass du ein paar Worte mit ihm wechseln kannst ... ohne Druck, ohne Hass, sei locker und liebenswert!

Nur so wird dein Sohn merken, was er vermisst ...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ja, steht doch einen Fred weiter untern

Antwort von Sailor am 11.12.2012, 14:23 Uhr

Da schreibt sie:
"Hallo!
Also meine story kennt Ihr wohl. Nun, jetzt war ich beim Jugendamt. Und habe jetzt noch nicht einmal mehr Umgangsrecht. "

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ja, steht doch einen Fred weiter untern

Antwort von Pamo am 11.12.2012, 14:28 Uhr

Das Jugendamt kann ihr das Umgangsrecht nicht entziehen. Es war eine Bemerkung einer JA-Mitarbeiterin, dass sie es nicht unterstützt wenn die AP auf ihrem Umgangsrecht besteht.

Möglich dass die AP das als Befehl aufgefasst hat. Rechtlich bindend ist so eine Bemerkung allerdings nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Liebe Caroline!!! Ehrlich, zusammenreissen und die 2. Seite wäre gut zu hören!!

Antwort von Mamamel am 11.12.2012, 14:36 Uhr

Ich würde gerne beide Seiten hören!!

Ich kann nicht glauben das nur KV und Schwester die Buhs sind!!

Nach allem was ich gelesen habe, bist Du anscheinend in einem Rachezug und das andauernde draufhauen, erscheint mir sehr als eine person die nicht mit sich reden lässt und nur ihre Meinung zum gelten bringen möchte, daraus erzielt sich eine sehr unangenehme Situation, die anscheinend, dein EX( nicht Mann, wie Du immer wieder schreibst) umgehen möchte und zum Kindeswohl, diese massnahmen entscheidet!!

So wie ich bei Dir die ganze Situation rauslese, muss ich ehrlich sagen, würde ich genauso wie dein Ex reagieren und abschirmen!!

Der kleine, wird von allem so mitgenommen sein, das er sich momentan wirklich mehr in die Hände schitzender menschen begeben möchte und die sind leserlich zumindest dein EX und Schwester! Du bedrückst ihn zu sehr!!

Mach was viele Dir schon geraten haben, geh zum Arzt, lass dich therapieren, such Dir hilfe wo es nur gibt, aber erstmals nur für dich, nicht für Umgangsstreit!!!! Wenn du klar denken kannst, dann kannst du anfangen um dein kind zu kämpfen, ohne ihm psychologisch zu schaden, das heisst, versuche ihn so gut wie möglich draussen zu lassen!!


LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umgangsrecht beantragen

Antwort von shinead am 11.12.2012, 16:45 Uhr

Bitte lass' es einen Troll sein...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umgangsrecht beantragen

Antwort von shinead am 11.12.2012, 16:45 Uhr

Bitte lass' es einen Troll sein...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umgangsrecht beantragen

Antwort von Butterflocke am 11.12.2012, 18:32 Uhr

Ja, tu das!
Ich habe jetzt keine Antwort gelesen und kenne mich mit diesem Thema auch nicht aus, denke aber, dass man Dir das Umgangsrecht NICHT nehmen kann.
Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, dann hol Dir einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht. Und dann geh zum Anwalt.
Vermutlich brauchst Du den für die Umgangs-Geschichte aber gar nicht.

Dass Dein Sohn nicht bei Dir sein möchte, hast Du sicher nicht mit Deiner Trauer verursacht. Ich kann es mir zumindest nicht vorstellen.
Ich denke eher, dass er beeinflusst wurde. Spekulation - ja!
Aber für einen Erwachsenen ist es eine furchtbar leichte Übung, ein Kind so zu beeinflussen bzw. zu verängstigen, dass es den Umgang mit der eigenen Mutter verweigert.

Lieber Himmel...so langsam hoffe ich, dass Deine Geschichte nicht echt ist.....

Über den Hochmut der "reiß-Dich-am-Riemen-und-krieg-Dein-Leben-auf-die-Reihe"-Beiträge kann ich nur schmunzeln.
Die AP reagiert verhältnismäßig gefasst für das, was sie gerade durchleben muss. Ich halte ihre Reaktion für normal und nachvollziehbar!

Lass Dich nicht entmutigen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Kein Jugendamt nimmt einen einfach so das umgangsrecht weg

Antwort von Claudia36 am 11.12.2012, 18:33 Uhr

Da muss schon einiges vorgefallen sein.
Um hier konstruktiv Ratschläge geben zu können muss man beide Seiten hören.
Selbst wenn das Kindeswohl gefârtet ist gibt es immer noch begleiteten Umgang vom Jugendamt....und du hast dein Umgangsrecht einfach so verloren, weil der Sohn lieber beim Papa ist.....das gibt es gar nicht!!!!!
Da müssen schon viel schwerwiegende Gründe vorhanden sein.

Ich will dir nicht zu nahe treten , aber nach deinem schreiben hier , klingst du hochgradig unreif, nicht in der Lage ein Kind vernünftig aufzuziehen.
Du benutzt deinen Sohn für deine Rache um deiner Schwester und deinem Ex eins auszuwischen.
Dein Sohn hat alle lieb, den Papa , die Schwester und dich .
Wie soll der Kleine sich denn entscheiden, wenn immer gehetzt wird.
Er braucht Stabilität , ist für ihn schon schlimm genug das sich seine Eltern getrennt haben, dann hast du ihn verlassen und beim Papa gelassen......jetzt willst du ihn zurück und hetzt über deine Schwester,....was soll dein Sohn denn denken?
Werd erwachsen!
Nimm dir einen vernünftigen Anwalt .
Höre auf gegen denen Ex und deine Schwestern zu hetzen und immer mehr Hass aufzubauen das kommt eines Tages zu dir zurück !
wenn du mir deinem Sohn sprichst dann lasse alle Themen um deine schwester und den Papa außen vor !
Und mache eine Therapie!!!!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindeswille ist nicht immer Kindeswohl, irgendwas stimmt doch hinten und vorne nicht

Antwort von Nikas am 11.12.2012, 20:43 Uhr

sailor, es gibt Dinge und Entscheidungen zwischen Himmel und Erde, von denen vielleicht auch Du noch nie was gehört hast. In "meinem" Fall liefs ähnlich wie bei der AP, ohne dass die Mutter die von Dir angeführten Verbrechen begangen hätte. Und Richter und Jugendämter können zuweilen ganz schön fehlhaft sein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich vermute mal, sie hat das umgangsrecht garnicht verloren, sondern

Antwort von mama.frosch am 11.12.2012, 21:23 Uhr

irgendeine aussage der jugendamtsmitarbeiterin fehlinterpretiert oder im strudel ihrer gefühlslage "verzerrt".

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum Partnerschaft:

Umgangsrecht

Hallo! Hoffe ihr könnt mir helfen: (Liege ich so falsch mit meiner Meinung???) Ich habe eine 2 Jährige Tochter, bin mit ihrem Vater nicht zusammen. Ich habe seid 1 Jahr einen Freund zu dem meine Tochter auch Papa sagt. Habe dem Erzeuger gestern versucht zu erklären, ...

von mimi-mami 13.05.2008

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsrecht

Umgangsrecht

hallo, der erzeuger meines sohnes hat sich fast 3 jahre nicht um das kind gekümmert. den unterhalt zahlt er nun nach langen problemen ans jugendamt. nun habe ich post bekommen das er beistand beim jugendamt beantragt hat. ich soll mich jetz mit ihm an ein tisch setzen und ...

von teddyy23 09.05.2008

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsrecht

Die letzten 10 Beiträge in Partnerschaft - Forum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.