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Geschrieben von Schnitte78 am 19.10.2010, 20:13 Uhr

typisch

ne ich glaube bis 14 Jahre ist das strafbar, ab 16 Jahre, wenn er keine Zwangslage ausnutzt, fällt es nicht mehr unter Verführung Minderjähriger. Das kann man aber googeln, da gibt es viel drüber.
Was macht er denn jetzt gerade?

 
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