Geschrieben von engelchen500 am 05.03.2009, 13:32 Uhr |
Glückwunsch!
Hi,
seit wann muss eine Kündigung per Einschreiben erfolgen? Gem. § 568 Abs. 1 BGB "bedarf die Kündigung der Schriftform". Also ein Schriftstück mit dem Wort "Kündigung" im Briefkasten des Vermieters ist völlig ausreichend - solange ihr damit auch die Kündigungsfrist wahrt!
LG, Katja
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- Endlich neue Wohnung - Melissa95 05.03.09, 8:19
- Re: Endlich neue Wohnung - veralynn 05.03.09, 10:00
- Re: Endlich neue Wohnung - Melissa95 05.03.09, 10:34
- Re: Endlich neue Wohnung - Roxylady 05.03.09, 12:09
- trotzdem - veralynn 05.03.09, 13:32
- Glückwunsch! - engelchen500 05.03.09, 13:32
- Re: Glückwunsch! - tossy 05.03.09, 13:56
- Re: Endlich neue Wohnung - Melissa95 05.03.09, 20:46
- Re: Endlich neue Wohnung - Roxylady 05.03.09, 12:09
- Re: Endlich neue Wohnung - Melissa95 05.03.09, 10:34
- Re: Endlich neue Wohnung - Neniel 05.03.09, 13:35
- nö per fax geht das - Zauberhafte_engel 05.03.09, 19:05
- unfug - vallie 05.03.09, 19:11
- nö per fax geht das - Zauberhafte_engel 05.03.09, 19:05
- Re: Endlich neue Wohnung - veralynn 05.03.09, 10:00
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