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Geschrieben von engelchen500 am 05.03.2009, 13:32 Uhr

Glückwunsch!

Hi,
seit wann muss eine Kündigung per Einschreiben erfolgen? Gem. § 568 Abs. 1 BGB "bedarf die Kündigung der Schriftform". Also ein Schriftstück mit dem Wort "Kündigung" im Briefkasten des Vermieters ist völlig ausreichend - solange ihr damit auch die Kündigungsfrist wahrt!
LG, Katja

 
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